unter Verdacht steht
DE3-16610
wegen Verstoß gegen:
DE3-16610
steht unter Verdacht, einen Verstoß gegen das SKN-Gesetzbuch
§ 3.1 begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
unter Verdacht steht
DE3-16610
wegen Verstoß gegen:
DE3-16610
steht unter Verdacht, einen Verstoß gegen das SKN-Gesetzbuch
§ 3.1 begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
Closed for GH
Zuständiger Richter: Bero
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind DE3-16610
wegen Verstoß gegen:
§ 3.1 SKN-GB
Urteil:
DE3-16610 hat einen Verstoß gegen § 3.1 SKN-GB begangen,und wird hiermit verwarnt!
Das SKN wird/bleibt zensiert.