Re: Anklage gegen DE3-28394
zuständiger Richter: Bero
Re: Anklage gegen DE3-28394
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE3-28394
wegen Verstoß gegen:
§ 3.3 in Verbindung mit § 3.5 (spezifisch IGM) der Spielregeln
Urteil:
DE3-28394 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
§ 3.3 in Verbindung mit § 3.5 begangen (spezifisch IGM).
Gem.§ 5.2 der Spielregeln, wird DE3-28394 hiermit mit 3 Tagen = 72 Std Spieler Charakter DE3-28394 Sperre bestraft.
Die Strafe wird zur Bewährung auf 6 Monate ausgesetzt.
Begründung:
Da der Angeklagte eine Beleidigung gem. § 3.3 in der Verbindung mit § 3.5 (spezifisch IGM) der Spielregeln begangen hat,
wird eine Spieler Charakter DE3-28394 Sperre über 3 Tage = 72 Std. ausgesprochen,
welche aber zur Bewährung ausgesetzt wird, da dies die erste Klage in dieser Form ist.
Die Bewährungszeit beträgt 6 Monate.