Im oben genannten Fall entscheidet/entscheiden der GH/die Spielleitung wie folgt:

Angeklagt ist/sind
DE3-9185

wegen Verstoß gegen:
§ 3.5. der Spielregeln
Spezifisch die strafbare Handlung der sexuellen Belästigung.

Urteil:
DE3-9185 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln
§ 3.5. begangen.
Gem. § 5.2.2. der Spielregeln,wird DE3-9185 hiermit mit Accountsperre von 3 Monaten bestraft.
Löschschutz wird zugesichert,die bestehende Accountsperre wird nicht im Urteil angerechnet.
Da es sich hier um eine Wiederholungstat handelt wird von einem milderem Urteil abgesehen.

Begründung:
DE3-9185 hat den Verstoß zugegeben und zumindest versucht sich zu entschuldigen, dennoch ist sein Verhalten in keinster Form entschuldbar.

Anmerkung
Das Urteil ist die Ingame Entscheidung der Spielleitung sowie des STNE-Gerichts,
und hat keine Auswirkung auf die eventuelle Einlegung strafrechtlicher Mittel.