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Thread: Klage gegen DE4-25845

  1. #1

    Klage gegen DE4-25845

    unter Verdacht steht/stehen
    DE4-25845 (Republic of Liberia)

    wegen Verstoß gegen:
    DE4-25845 steht/stehen unter Verdacht,
    einen Verstoß gegen die Spielregeln
    § 3.6.(Du verpflichtest dich die Serversprache zu verwenden. Abgesehen von typischen RPG-Sprachen wie bspw. "Klingonisch", "Romulanisch", etc. sind Texte in der Serversprache zu erstellen.
    §1.1. und 3.1 des SKN-GB
    begangen zu haben.


    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist 7 Tage

    zuständiger Richter:
    Fab5

  2. #2

    Erweiterung der Klage gegen DE4-25845

    Nach Nutzungsbedingungen §3.1 §3.5 und §3.9 bitte ich um Erweiterung der Klage.

    Die Charakterbeschreibung, die auf Englisch gehalten ist, gibt eine Person namens "Charles Taylor" als Präsidenten an.

    Charles Taylor ist ein vom internationalen Strafgerichtshof verurteilter Kriegsverbrecher. Solche Personen sollten in STNE nichts verloren haben. Ich verweise darauf, dass andere bekannte Kriegsverbrecher ziemlich schnell gelöscht werden würden. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Charles_Ta ... Liberia%29

    Die kritiklose Darstellung widerspricht §3.5 und noch viel mehr dem guten Geschmack.

    Eine Verwechslung ist ausgeschlossen, da er Kontext um Charles Taylor und Liberia doch sehr eng ist.

  3. #3

    Re: Klage gegen DE4-25845

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE4-25845 (Republic of Liberia)

    wegen Verstoß gegen:
    Spielregeln
    § 3.6.(Du verpflichtest dich die Serversprache zu verwenden. Abgesehen von typischen RPG-Sprachen wie bspw. "Klingonisch", "Romulanisch", etc. sind Texte in der Serversprache zu erstellen.
    §1.1. und 3.1 des SKN-GB

    Urteil:
    DE4-25845 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln
    § 3.6. und §1.1. und 3.1 des SKN-GB begangen.
    Gem. § 5.1 der Spielregeln,wird DE4-25845 hiermit verwarnt.


    Begründung:
    Der Angeklagte hat die Möglichkeit der Stellungnahme in einer Art und Weise genutzt,welche dem GH äußerst fragwürdigt erscheint.
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

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