Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist/sind
DE3-12853 und DE3-36177

wegen Verstoß gegen:
§2.2. und §2.3.der Spielregeln

Urteil:
DE3-12853 und DE3-36177 haben keinen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2. und §2.3. begangen, und werden hiermit Verwarnt.


Begründung:
Die Aussagen der/des Angeklagten wurden bei der Urteilsfindung berücksichtigt.
Die Accounts werden wieder freigegeben.

Anmerkung
Anmeldungen von Lebenspartnern oder dergleichen sind in der DB vermerken zu lassen.
Hierzu einfach an den Support schreiben,der dies dann weiterleitet.