Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE1-31519 und DE1-55005
wegen Verstoß gegen:
§2.2. und §2.3.der Spielregeln
Urteil:
DE1-31519 und DE1-55005 hat/haben keinen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2. und §2.3., also Multiaccounting begangen.
DE1-31519 und DE1-55005 werden hiermit freigesprochen.
Begründung:
Die Partnerschaft beider Spieler konnte durch intensive Suche im teilweise zerstörten alten Forum nachgewiesen werden,daher erfolgte dieses Urteil
ausnahmsweise nicht zeitnah.
Anmerkung:
Die Accounts werden entsperrt