Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist/sind
DE1-67488,DE1-68187,DE1-68188,DE1-68291,DE1-68289,DE1-68321,DE1-68330,DE1-68331,DE1-68364,DE1-68365,DE1-68381,DE1-68954,
DE1-68963,DE1-68987,DE1-69108,DE1-55553,DE1-49728


wegen Verstoß gegen:
§2.2. und §2.3.der Spielregeln

Urteil:
DE1-67488,DE1-68187,DE1-68188,DE1-68291,DE1-68289,DE1-68321,DE1-68330,DE1-68331,DE1-68364,DE1-68365,DE1-68381,DE1-68954,
DE1-68963,DE1-68987,DE1-69108,DE1-55553,DE1-49728

hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2. und §2.3., also Multiaccounting begangen.
Gem. § 5.1 der Spielregeln,werden
DE1-67488,DE1-68187,DE1-68188,DE1-68291,DE1-68289,DE1-68321,DE1-68330,DE1-68331,DE1-68364,DE1-68365,DE1-68381,DE1-68954,
DE1-68963,DE1-68987,DE1-69108,DE1-55553,DE1-49728

hiermit mit einer Accountsperre (ACC) von 3 Monaten und anschließender Accountlöschung (ACC) bestraft.

Begründung:
Der/Die Angeklagten haben die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem Vorwurf des Multiaccountings nicht bzw in einer Weise genutzt,die dem GH äußerst Fragwürdig vorgekommen ist.

Anmerkung
Wir geben/gaben Euch die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben,bevor nach den Spielregeln entschieden wird.Diese wird gesichtet und auch im Urteil einbezogen.