Im oben genannten Fall entscheidet der GH in Zusammenarbeit mit der SL wie folgt:

Angeklagt ist
DE1-34338

wegen Verstoß gegen:
§ 2.2. ,§ 2.3. ,§ 2.10. und § 2.11. des SKN-GB

Urteil:
DE1-34338 hat einen Verstoß gegen das SKN-GB
§ 2.2. ,§ 2.3. ,§ 2.10. und § 2.11. begangen.
Gem. § 6.1. des SKN-GB,wird der globale Account von DE1-34338 hiermit mit einer Sperre von 4 Wochen = 672 Stunden,und einer Schreibsperre in den SKN Kanälen 1, 2, 3 und 100 von 8 Wochen = 1344 Stunden bestraft.

Begründung:
Liegt ausreichend formuliert in der Klage vor.

Anmerkung:
im einzelnen setzt sich das Urteil wie folgt zusammen:
Für seinen offenen Verstoß gegen die SKN-Regeln und bemitleidenswertes Verhalten:
- 3 Wochen Sperre für das Spiel, 6 Wochen Sperre für SKN

Für den Versuch die Temporäre Spielsperre zu umgehen:
- bestehende Sperre wird nicht angerechnet
- 1 Woche Sperre für das Spiel, 2 Wochen Sperre für SKN