Im oben genannten Fall entscheidet der GH in Zusammenarbeit mit der SL wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE1-69983
wegen Verstoß gegen
§2.5 §3.3 5 und 7 der Spielregeln
Urteil:
DE1-69983 wird vorläufig frei gesprochen.
Begründung:
Da lediglich Indizienbeweise vorliegen, wird hierbei, wie im Zweifel üblich, im Sinne des Angeklagten entschieden
Anmerkung:
Der Fall hat den Status ruhend.