Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE1-62628
wegen Verstoß gegen:
§ 3.3 und § 3.5 der Spielregeln
Urteil:
DE1-62628 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
§ 3.3 und § 3.5 begangen.
Gem. § 5.2 der Spielregeln, wird DE1-62628 mit einer Chatsperre von 6 Monaten und 1 Monat Accoutsperre bestraft.
Begründung:
Aufgrund der untragbaren Art des Spielers und des wiederholten
Verstoßes gegen die Spielregeln.
Da die Art der Beleidigungen massiv und vermehrt aufgetreten sind, und dies nicht die erste Klage ist welche gegen die oben aufgeführten § verstößt.