Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist/sind
DE3-22354

wegen Verstoß gegen:
§ 4.2 der Spielregeln

Urteil:
DE3-22354 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln

§ 4.2 begangen.

DE3-22354 wird gem. § 5.3 der Spielregeln mit 2 Wochen Charaktersperre auf Bewährung verurteilt.

Begründung:
Unwissenheit als Rechtfertigung wird ausgeschlossen.
Die Beschriftung der Kartenfelder hat einen Sinn, und nur weil der Gegenpart agiert,
hat das nicht zu bedeuten das es als Legitim zu werten ist.
Mann kann sich absichern, indem man zum Beispiel nachfragt.

Anmerkung:
Durch die große Umstellung beim KS, wird eine Strafe mit Bewährung ausgesprochen.
Jeder Spieler, ob dieser nun neu bei ist oder schon Jahre lang mitspielt, muss Bugs melden auch wenn er nur den Verdacht hat
das es ein Bug sein könnte.
Fragen kostet nix.