Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist
DE1-70867

wegen Verstoß gegen
§3.3 und §3.5 der Spielregeln

Urteil
DE1-70867 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
§3.3 und §3.5 begangen.
Gem.§3.3 der Spielregeln, wird DE1-70867 mit 2 Wochen -Chatspeere bestraft bestraft .

Begründung
Der Angeklagte zeigte ich nicht einsichtig