Bei der Kriegserklärung handelte es sich nach klassischem Völkerrecht um eine einseitige, formlose Willenserklärung an die gegnerische Partei, die den Eintritt des Kriegszustandes ankündigt.


Die Willenserklärung für ein Auslaufen des Kriegszustandes kann einseitig erklärt werden, jedoch darf es nicht sein das diese ohne Zutun der gegnerischen Partei zu einen Kriegsende führt. Diesbezüglich ist die Argumentation das man doch einen neuen Krieg erklären kann um den Kriegszustand aufrecht zu halten sinfrei und würde nur dazuführen das 3te den eigentlichen Aggressor (Kriegserklärer) nicht mehr erkennen können.