Wenn man entsprechende Verträge hat werden KEINE Schilde gehoben beim wegbeamen. Werden die Schilde gehoben hat das seinen berechtigten Grund. In dem Falle: in beiden Fällen! Mann muss also garnix begrenzen.

Hinbeamen einfach behandeln wie Wegbeamen und alles ist in Butter. Der Prog-Aufwand sollte sich in Grenzen halten.