Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist
DE1-67471
DE1-67472

Urteil:
DE1-67471 und DE1-67472 werden gelöscht.

Begründung:
DE1-67471 und DE1-67472 sind Inaktiv und werden demnächst von selbst gelöscht.