STNE macht nichts weiter, als festzustellen, dass sich eine IP in mehrere ACCs einloggt. Was das jetzt mit dem Vertsoß gegen deine Persönlichkeitsrechte zu tun hat, wird wohl für immer ein Rätzel bleiben.
Das Problem ist, dass die ips zugeordnet werden können. logge ich mich heute mit ip x.xx.x ein und morgen ein anderer account unter gleicher ip, dann weiß stne offenbar, dass ich mich gestern mit dieser ip einloggte. das ist aber illegal, insofern vorratsdatenspeicherung per gesetz nicht erlaubt ist. selbst eine einverständniserklärung seitens des nutzers ist nicht rechtens und erlaubt das speichern ebenso nicht
der gh sollte sich auf jeden fall gedanken machen, woher die informationen stammen. das ist ja das ewige dilemma, ob beweise aus illegealen methoden vor gericht zählen. derzeit heißt die antwort definitiv nein. somit macht sich der gh mitschuldig, da sie wissentlich dagegen verstoßen. das nicht-lustige daran ist, dass dieser tatsachenverhalt gerade nicht ingame oder outgame ist, sondern dem verfassungsgemäßen recht von uns ist (jdf in deutschland, ka, wie es bei unseren nachbarn ist...)