Im oben genannten Fall entscheidet der GH in Übereinstimmung mit dem Chatmoderatoren wie folgt:

Angeklagt ist
Grek-944 VACEK (DE3-32019)

wegen Verstoß gegen:
§3.5. der Spielregeln

Urteil:
DE3-32019 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln
§3.5.(Du verpflichtest dich keine beleidigenden, obszönen, vulgären, verleumdenden, gewaltverherrlichenden,
pornographischen oder aus anderen Gründen strafbaren Inhalte in diesem Spiel oder spieleigenen Medien wie SKN, IRC, TS und IngameChat zu veröffentlichen. RPG bleibt davon weitgehend unberührt und wird durch das SKNGB geregelt. ) begangen.
Gem. § 5.2. der Spielregeln, wird DE3-32019 mit 48 Stunden Chatsperre bestraft.

Begründung:
DE3-32019 verbreitet im IGC Rassistische Aussagen,eine Verwarnung durch einen Chatmoderator hat Er ignoriert.
Die Entschuldigung von DE3-32019 im IGC wurde beim Strafmaß berücksichtigt.


Anmerkung:
zur Selbstanklage von DE3-32151:
DE3-32151 hat sich zu einer unnötigen Diskussion hinreißen lassen,und sich auch dabei im Ton vergriffen,daher verhängt hier Der GH in Übereinstimmung mit den Chatmoderatoren eine Chatsperre von 24 Stunden.