Quote Originally Posted by golx
Hehe, dashki, das würde bedeuten, wenn in der AGB steht: "Du darfst deinen Mitspieler umbringen", dann dürftest du es machen??
Ich glaube nicht Tim..
Auch wenn ich weder Tim noch Dashki bin:
AGB sind Bestandteil des BGB genauer §305
Dein Beispiel ist daher völlig irrelevant da dieses nicht gegen Deutsches Recht verstößt und damit die AGB bzw den Punkt Unwirksam macht.
Genauso wie eine Klausel "Wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Rechnung zahlt, haben wir [Hier Unternehmensnamen einsetzen] das Recht eine Preiserhöhung vorzunehmen die 400% beträgt." Da so eine Klausel Unverhältnismäßig ist, ist sie hinfällig.

[...]
@Chung, um mal bei dem Beispiel der Bar zu bleiben. Wenn ich von den Türstehern ohne Grund rausgeworfen werde, dann spricht man von Willkür. Angenommen die Türsteher schmeißen dich raus weil die glauben, dass du schwul bist und geben als Grund an, dass du nicht passend angezogen bist, die aber den angeblichen Grund nicht nachweisen können so ist dies nicht nur Willkür sondern Diskriminierung. [...]
Jaein. Denn wenn die Türsteher als Grund angeben das du unpassend gekleidet bist, ist dies Rechtswirksam und wenn in dieser Bar eine gewisse Kleiderordnung (Jeans,Shirt ect) herrscht und dagegen verstößt (Hausschuhe, Sporthose, Achselshirt) wäre der rauswurf sogar rechtswirksam. Was Türsteher glauben oder gar denken spielt daher keine Rolle da dieses nicht beweisbar ist.

Oder ein Beispiel aus meiner Branche: Wenn du betrunken in einen Zug einsteigst und ne Fahrkarte bezahlt hast, haben wir das Recht dir die Beförderung zu verweigern da dieses gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstößt. Gleiches gilt bei dreckiger Kleidung, unangemessenes Verhalten (Lautstark Musik hören, Fahrgäste anpöbeln/beleidigen). Und selbst wenn sich bei letzterem Fall nur 15 Leute über dich beschweren, steigst du wieder aus, ohne Beweispflicht.

Beides verstößt gegen Deutsches Recht und lässt sich meiner Meinung nach derzeit auf die Situation projizieren. Das wiederrum wäre mitunter ein weiterer Grund von einem Kaufvertrag zurückzutreten. Btw. ists doch auch so schon ein Grund von einem Kaufvertrag zurückzutreten, da Arakis nicht auf Tritop reagiert.
Wie bereits aufgeklärt verstößt eben dies nicht gegen Dt Recht da alles rechtens ist. Weiterhin ist in diesem Fall auch nicht von einer willkürlichen Sperrung zu sprechen da die Spielleitung eine Erklärung dazu abgegeben hat. Weiterhin wurden die Gesperrten gesondert informiert. Ich hab noch keinen Geschäftsführer gesehen der alle Kunden informiert hat das er 4 Kunden kurzzeitig aus dem Geschäftsverhältnis ausgesperrt hat.
Weiterhin hat Tritop, wie die anderen 3 auch, die Möglichkeit sich via Supportticket (Zahlungsangelegenheiten zb.) direkt mit Zahlungen (in diesem Fall FP) an die Spielleitung zu wenden. Damit ist auch ein Kontakt weiterhin möglich und damit ist der Rücktritt vom KV (Kaufvertrag) unzulässig und Arakis kann auf Erfüllung des KV bestehen.