Quote Originally Posted by Chung
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Auch wenn ich weder Tim noch Dashki bin:
AGB sind Bestandteil des BGB genauer §305
Dein Beispiel ist daher völlig irrelevant da dieses gegen Deutsches Recht verstößt und damit die AGB bzw den Punkt Unwirksam macht...
Danke, dass du mir hierin übereinstimmst.

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Jaein. Denn wenn die Türsteher als Grund angeben das du unpassend gekleidet bist, ist dies Rechtswirksam und wenn in dieser Bar eine gewisse Kleiderordnung (Jeans,Shirt ect) herrscht und dagegen verstößt (Hausschuhe, Sporthose, Achselshirt) wäre der rauswurf sogar rechtswirksam. Was Türsteher glauben oder gar denken spielt daher keine Rolle da dieses nicht beweisbar ist.
Mein Beispiel bezog sich aber darauf, dass die Türsteher jemanden raus schmeißen würden, welcher passend zur Kleiderordnung angezogen ist und dennoch WILLKÜRLICH raus geschmissen worden wäre. Hier wäre dann sehr wohl wissenswert was die Türsteher sich dabei gedacht haben. Immerhin könnte es sich ja unter Umständen um einen Fall von Diskriminierung handeln.

Oder ein Beispiel aus meiner Branche: Wenn du betrunken in einen Zug einsteigst und ne Fahrkarte bezahlt hast, haben wir das Recht dir die Beförderung zu verweigern da dieses gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstößt. Gleiches gilt bei dreckiger Kleidung, unangemessenes Verhalten (Lautstark Musik hören, Fahrgäste anpöbeln/beleidigen). Und selbst wenn sich bei letzterem Fall nur 15 Leute über dich beschweren, steigst du wieder aus, ohne Beweispflicht.
Angenommen ich wäre ein ganz normaler Fahrgast, der gegen nichts verstoßen würde und nichts falsches macht, dürfte ich dann raus geschmissen werden? Wichtig hierbei zu wissen wäre dann auch noch, ob ihr in euren Geschäftsbedingungen stehen habt, ob theoretisch jeder Befördert werden darf... denn sonst wäre das Beispiel hier nicht anwendbar.

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Wie bereits aufgeklärt verstößt eben dies nicht gegen Dt Recht da alles rechtens ist. Weiterhin ist in diesem Fall auch nicht von einer willkürlichen Sperrung zu sprechen da die Spielleitung eine Erklärung dazu abgegeben hat. Weiterhin wurden die Gesperrten gesondert informiert. Ich hab noch keinen Geschäftsführer gesehen der alle Kunden informiert hat das er 4 Kunden kurzzeitig aus dem Geschäftsverhältnis ausgesperrt hat.
Weiterhin hat Tritop, wie die anderen 3 auch, die Möglichkeit sich via Supportticket (Zahlungsangelegenheiten zb.) direkt mit Zahlungen (in diesem Fall FP) an die Spielleitung zu wenden. Damit ist auch ein Kontakt weiterhin möglich und damit ist der Rücktritt vom KV (Kaufvertrag) unzulässig und Arakis kann auf Erfüllung des KV bestehen.
Angenommen, dass die genannten Beweggründe auch den Tatsachen entsprechen, dann würde ich dir in der Hinsicht Recht geben, dass sie rechtens gesperrt werden dürften. Da es jedoch nicht erkenntlich ist, gehe ich vom Gegenteil aus.
Was das kurzzeitige aussperren von Tritop betrifft, so hätte man ihm vor dem aussperren aus seinem Vertrag entlassen müssen. Das wiederum bedeutet, dass ihm das Geld hätte zurückerstattet werden müssen.
Des weiteren wurde doch erwähnt, dass er versucht hat Kontakt aufzunehmen oder? Wenn darauf nicht reagiert wird, dann ist ein Rücktritt möglich.

So genug off-topic...


Also soll das Login Problem schon seit einer Woche auf allen Servern bestehen? Kann doch nicht so schwer sein so etwas schwerwiegendes in einer Woche zu beheben. Und das zu dieser Zeit!?


Edit: Mir fällt gerade ein, dass das Bsp mit den Türstehern auch net passt, da man durch die pure Anwesenheit der Türsteher schon erkennen kann, dass nicht jeder die Bar/Kneipe/Disco betreten darf. Vielmehr müsste man sich einen Supermarkt vorstellen, wo ein ganz normaler Kunde von einem Verkäufer raus geschmissen wird.
Zum Beispiel ein Deutscher wird aus dem türkischen Supermarkt raus geschmissen. Ist hier kein Eindeutiger Grund erkennbar, kann durchaus auf Diskriminierung geklagt werden.
Diese Beispiele sind zwar überspitzt, sollen aber nur zeigen, dass es nicht in jedem Fall klar ist, ob das Hausrecht alleine ausreicht...