Scheinbar wurde es in meinen Beiträgen nicht deutlich. Meine Beispiele bezogen sich darauf, dass nach meinem dafür halten nicht erkenntlich ist, ob die tritop etc. tatsächlich etwas getan haben, da von der Spielleitung keine Beweise kamen. Worauf ich im übrigen auch gar nicht eingehen wollte, da wie jeder weiß, dass die SL dazu nicht verpflichtet ist.
Des weiteren dienten die Beispiele nur der Erklärung, dass es durchaus nicht rechtens wäre, von einem Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn keine Gründe vorliegen. Anders herum ist natürlich jedem klar, dass es Rechtens ist, wenn die SL von ihrem virtuellem Hausrecht Gebrauch machen, wenn Gründe vorliegen. Das bestreite ich nicht und auch niemand sonst so glaube ich, weshalb ich deinen Widerspruch nicht verstehe Dashki, da ich dir sogar Zustimmen würde, wenn die Schoße auch wirklich so abgelaufen ist. Aber wie gesagt, das wollte ich gar nicht thematisieren.

Zu deinem Beispiel mit dem Fußballstation wäre jedoch zu erwähnen, dass der der Fan unter Umständen und im Falle eines dauerhaften Hausverbots, das Recht auf die Rückerstattung seines investierten Geldes hätte.

@Ipthey, natürlich kann ein Besitzer immer Gebrauch von seinem Hausrecht machen, nur muss er sich in meinen Beispielen darauf gefasst machen, dass er angeklagt wird und dann wie in dem Beispiel mit der Türkenbude wegen Rassismus verklagt wird.
Im übrigen brauchst du dich nicht schlau zu machen, ob das Hausrecht aufs Internet übertragbar ist, denn nach einem Kölner Urteil vor paar Jahren, ist dem tatsächlich so.

Und ums nochmal klar zu machen, ich möchte gar nicht das Urteil von der SL anfechten, da jegliche Beweise fehlen. Ich bemängel vielmehr, dass in einem so krassen Fall völlig darauf verzichtet wird eben diese Beweise vorzulegen. Denn so etwas verunsichert meiner Meinung nach den Großteil der community, egal ob se nu dafür oder dagegen ist.