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Thread: Zufall oder kein Zufall ?

  1. #31

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Quote Originally Posted by golx
    [...]
    [...]
    Jaein. Denn wenn die Türsteher als Grund angeben das du unpassend gekleidet bist, ist dies Rechtswirksam und wenn in dieser Bar eine gewisse Kleiderordnung (Jeans,Shirt ect) herrscht und dagegen verstößt (Hausschuhe, Sporthose, Achselshirt) wäre der rauswurf sogar rechtswirksam. Was Türsteher glauben oder gar denken spielt daher keine Rolle da dieses nicht beweisbar ist.
    Mein Beispiel bezog sich aber darauf, dass die Türsteher jemanden raus schmeißen würden, welcher passend zur Kleiderordnung angezogen ist und dennoch WILLKÜRLICH raus geschmissen worden wäre. Hier wäre dann sehr wohl wissenswert was die Türsteher sich dabei gedacht haben. Immerhin könnte es sich ja unter Umständen um einen Fall von Diskriminierung handeln.
    Du kannst dieses Beispiel solang drehen und wenden wie du willst.
    Pro: Rauswurf erfolgte aufgrund der Brandschutzbestimmung Contra: Der Club/Die Bar war leer.
    Pro: Kein Türsteher lässt dich rein und wirft dich dann wegen unpassender Kleidung raus Contra: War eh nur ein willkürlich gewählter Grund um den Gast los zu werden
    Pro: Der Gast hat zu viel getrunken und hat sich auf sich selbst übergeben Contra: Der Gast war nüchtern und wurde trotzdem wegen unpassender Kleidung rausgeworfen.
    usw....

    Quote Originally Posted by golx
    Oder ein Beispiel aus meiner Branche: Wenn du betrunken in einen Zug einsteigst und ne Fahrkarte bezahlt hast, haben wir das Recht dir die Beförderung zu verweigern da dieses gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstößt. Gleiches gilt bei dreckiger Kleidung, unangemessenes Verhalten (Lautstark Musik hören, Fahrgäste anpöbeln/beleidigen). Und selbst wenn sich bei letzterem Fall nur 15 Leute über dich beschweren, steigst du wieder aus, ohne Beweispflicht.
    Angenommen ich wäre ein ganz normaler Fahrgast, der gegen nichts verstoßen würde und nichts falsches macht, dürfte ich dann raus geschmissen werden? Wichtig hierbei zu wissen wäre dann auch noch, ob ihr in euren Geschäftsbedingungen stehen habt, ob theoretisch jeder Befördert werden darf... denn sonst wäre das Beispiel hier nicht anwendbar.
    Ich hab mal alle 174 Seiten für dich danach durchsucht und hab was passendes gefunden:

    Code:
    2.4 Beförderung
    2.4.1 Ein Beförderungsvertrag kann mit einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen
    als vertraglichen Beförderern (Beförderer) geschlossen werden. Ein Anspruch auf Beförderung
    besteht nur bei Vorlage einer gültigen Fahrkarte. Soweit nicht anderes geregelt, entspricht eine
    Fahrkarte einem Beförderungsvertrag.
    
    2.9 Ungültigkeit
    Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn (i) sie die erforderlichen Angaben, Eintragungen, Unterschriften
    und Lichtbilder nicht enthält, (ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich
    gemacht oder unbefugt abgeändert wurde, (iii) sie nur in Verbindung mit einem Ausweis oder
    einer Berechtigungskarte gültig ist und diese nicht vorgelegt werden können oder abgelaufen
    sind, (iv) ihre Geltungsdauer noch nicht erreicht oder abgelaufen ist oder (v) sie vorgeschriebene
    Entwertungen nicht aufweist.
    
    6. Verhaltenspflichten der Reisenden
    6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
    Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Abteile/
    Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.
    In den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C darf nicht geraucht werden, auch nicht mit
    elektrischen Zigaretten.
    Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder
    belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die
    Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit
    und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch
    auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.
    Und dies liegt immer im Auge des Betrachters. Beispiel: Wagen voller Rentner weil Gruppenausflug des Seniorentreffs Alter Adler 24 aus Darmstadt (Natürlich ein Fiktiver Name^^) sowie 3 Jugendliche Max Müller, Hans Muster und Elke Sonnenschein (Fiktive Namen) die mit ihrem MP3-Player (Hier Wunschmodel eintragen ) in einer angemessenen Lautstärke die neusten Musikstücke hören. Gegenüber auf einem 4er Platz sitzen die Rentner Elfriede Humbold, Manfred Oxe und Rosemarie Grauke (Ebenfalls Fiktive Namen) die sich darüber aufregen da sie gerade die Aussicht genießen als der ICE aus Darmstadt abfährt. Sie bitten die Jugendlichen die Musik leiser zu machen doch die Jugendlichen ignorieren dies. Der Zugbegleiter kommt und die Rentner beschweren sich darüber. Die Jugendlichen rechtfertigen sich "Die Musik ist nicht zu laut." Der Zugbegleiter beginnt zu schlichten, leider sind die anderen Wagen ebenfalls komplett ausgebucht weshalb die Jugendlichen nirgendwo anders hin können. Die Rentnergruppe pocht auf ihr Recht "Wir haben für diese Fahrt Geld bezahlt!". Das gleiche Argument kommt von den Jugendlichen, die eine Station vor der Rentnergruppe eingestiegen ist, ebenfalls. Der Zugbegleiter beschließt für die Mehrheit, da sich nun auch der Rest der Rentnergruppe einschaltet, wie es bei Gruppen üblich ist, die 3 Jugendlichen am nächsten Halt aussteigen zu lassen.
    ----
    Falls jemand denkt, "So etwas kommt doch nie vor!" falsch gedacht, dieser Fall lag, natürlich mit anderen Namen, bereits auf dem Schreibtisch des DB Kundendialog. Die Beschwerde kam von den 3 Jugendlichen die nicht eingesehen haben warum sie aus dem Zug aussteigen mussten. Sie haben im übrigen nichts bekommen.
    Falls übrigens jemand darin Verbindungen zu der derzeitigen Situation sieht, ich auch^^.

    Quote Originally Posted by golx
    ...
    Wie bereits aufgeklärt verstößt eben dies nicht gegen Dt Recht da alles rechtens ist. Weiterhin ist in diesem Fall auch nicht von einer willkürlichen Sperrung zu sprechen da die Spielleitung eine Erklärung dazu abgegeben hat. Weiterhin wurden die Gesperrten gesondert informiert. Ich hab noch keinen Geschäftsführer gesehen der alle Kunden informiert hat das er 4 Kunden kurzzeitig aus dem Geschäftsverhältnis ausgesperrt hat.
    Weiterhin hat Tritop, wie die anderen 3 auch, die Möglichkeit sich via Supportticket (Zahlungsangelegenheiten zb.) direkt mit Zahlungen (in diesem Fall FP) an die Spielleitung zu wenden. Damit ist auch ein Kontakt weiterhin möglich und damit ist der Rücktritt vom KV (Kaufvertrag) unzulässig und Arakis kann auf Erfüllung des KV bestehen.
    Angenommen, dass die genannten Beweggründe auch den Tatsachen entsprechen, dann würde ich dir in der Hinsicht Recht geben, dass sie rechtens gesperrt werden dürften. Da es jedoch nicht erkenntlich ist, gehe ich vom Gegenteil aus.
    Was das kurzzeitige aussperren von Tritop betrifft, so hätte man ihm vor dem aussperren aus seinem Vertrag entlassen müssen. Das wiederum bedeutet, dass ihm das Geld hätte zurückerstattet werden müssen.
    Des weiteren wurde doch erwähnt, dass er versucht hat Kontakt aufzunehmen oder? Wenn darauf nicht reagiert wird, dann ist ein Rücktritt möglich.
    Es ist übrigens Legitim das der Geschäftsführer nicht antwortet. Du glaubst nicht, um mal wieder bei meiner Branche zu bleiben, wie viele direkt Dr. Grube (Vorstandsvorsitzenden) per Post anschreiben und sich beschweren wollen. Dr. Grube wird diesen Kunden allerdings nicht antworten sondern der Kundendialog.
    Im Falle von Arakis ist dies nur ähnlich. Die ID 1 kann nicht jeder anschreiben, das dürfte nun mittlerweile eigentlich bei jedem angekommen sein der es mal probiert hat.
    Wenn Arakis nur noch IGMs beantworten würde, würde er zu nichts mehr kommen. Daher gibt es die Möglichkeit Zahlungsangelegenheiten via Support (extra Kategorie wo nur Admins reinschaun können) zu regeln. Da Tritop eine Entschädigung für den "Ausfall" erhalten hat, hat er keinen Anspruch auf Rückvergütung da er die Dienstleistung, nach ende seiner Strafe, ungehindert nutzen kann.
    Mit freundlichen Grüßen

    Chung

    Leiter STNE Radio, STNE Delta News und LSR Operator
    http://radio.stne.net
    Chung@radio.stne.net
    IRC: #Radio , #Delta_News , #LSR

  2. #32

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Und wieder versuchst du meine Beispiele zu wieder legen, indem du die Grundvoraussetzungen änderst. Deshalb werde ich an dieser Stelle nicht weiter drauf eingehen.

    Es ist übrigens Legitim das der Geschäftsführer nicht antwortet...
    Ich hatte eigentlich nicht angenommen, dass du denken könntest jemand anderes würde gegenteiliges annehmen. Auch hier werde ich nicht weiter auf Offensichtliches eingehen.

    ...Da Tritop eine Entschädigung für den "Ausfall" erhalten hat...
    Das war mir nicht bekannt. Wenn dem so ist, dann wäre ein Rücktritt aufgrund der genannten Einwände natürlich nicht möglich.

  3. #33

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Quote Originally Posted by golx
    Und wieder versuchst du meine Beispiele zu wieder legen, indem du die Grundvoraussetzungen änderst. Deshalb werde ich an dieser Stelle nicht weiter drauf eingehen.
    Genau das hab ich damit versucht zu erklären. In dieser Diskussion kannst du die Grundvoraussetzungen so drehen und wenden wie man sie für die eigene Argumentation braucht.

    Quote Originally Posted by golx
    Es ist übrigens Legitim das der Geschäftsführer nicht antwortet...
    Ich hatte eigentlich nicht angenommen, dass du denken könntest jemand anderes würde gegenteiliges annehmen. Auch hier werde ich nicht weiter auf Offensichtliches eingehen.
    Quote Originally Posted by Floppi
    [...]
    tritop hat sein FP bereits bezahlt, Arakis ignoriert alle Nachrichten die Rückzahlung betreffend.
    Das FP nach Verbüßung der Strafe zugeteilt bekommen, dazu kann Arakis tritop nicht zwingen.[...]

    Es mag von ihm eine "Feststellung" (Ich lass die Behauptung jetzt einfach mal im Raum stehen da ich natürlich keinen Einblick auf Supporttickets mit der Kategorie Zahlungsangelegenheiten oder sensible Daten habe bzw nicht die IGMs von Arakis lesen kann aber das sollte natürlich klar sein) sein, dennoch ist es ja auch gleichzeitig ein Vorwurf.

    Quote Originally Posted by golx
    ...Da Tritop eine Entschädigung für den "Ausfall" erhalten hat...
    Das war mir nicht bekannt. Wenn dem so ist, dann wäre ein Rücktritt aufgrund der genannten Einwände natürlich nicht möglich.
    Ich bin davon ausgegangen es wäre dir bekannt, daher meine Verwirrung das du dennoch auf den Rücktritt hingewiesen hast, da haben wir wohl eine Fehlkommunikation erwischt, entschuldige bitte.
    Mit freundlichen Grüßen

    Chung

    Leiter STNE Radio, STNE Delta News und LSR Operator
    http://radio.stne.net
    Chung@radio.stne.net
    IRC: #Radio , #Delta_News , #LSR

  4. #34

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Die Türsteher-/Bar-Bahn-beispiele hinken gewaltig.

    Es gibt hier schliesslich die Möglichkeit, jemand der im Chat stört, aus dem Chat auszuschliessen, ohne den ganzen Account zu sperren.

    und @Chung zu deinem Bahnbeispiel da:
    Lies dir mal das durch: http://reisen.t-online.de/kreuzfahrten- ... 2118/index
    Ihm den Aufenthalt an Bord nicht mehr zu erlauben, sei nicht gerechtfertigt gewesen, urteilte das Gericht. Denn der Verweis sei nur als Ultima Ratio gerechtfertigt, etwa wenn die Sicherheit von Schiff und Passagieren gefährdet ist.
    Auch in dem Fall wurde gegen die Hausordnung und gegen die Weisung von Mitarbeitern verstoßen, aber das ergibt nicht zwangsläufig die Möglichkeit, jemanden hinauszuwerfen. Mit der Sache hier bei STNE hats aber so oder so weniger zu tun.
    Offizieller Forenspammer seit 2003.

  5. #35

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    das an ID DE1-1 nicht geschrieben werden kann ist bekannt, wohl aber an die Email-Adresse impressum@stne.net

    genau das ist passiert
    wenn also der Geschäftsführer persönlich nicht antwortet, was wie du sagst völig legitim wäre und dies dann stattdessen durch den Kundendialog geschieht, dann hätte sich bitte wer anders ausm STNE-Team mit dieser Email von tritop befassen müssen.
    ist nicht passiert, also bitte..

    (und laut meinen Informationen werden die Emails an die oben genannte Adresse nur von Arakis gelesen, wenn ich mich da irre bitte korrigieren)
    und auf was passiert ist, wo Eklemore damals seine Rechtsschutzversicherung ausgepackt hat, muss ich wohl kaum weiter ausführen...

  6. #36

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Ne Rechtsschutz versicherung hat jeder. net laabern machen und fertig

  7. #37

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    Quote Originally Posted by 4 Horsemen
    Ne Rechtsschutz versicherung hat jeder.
    Nein?!

  8. #38

    Re: Zufall oder kein Zufall ?

    selber schuld

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