Quote Originally Posted by golx
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Jaein. Denn wenn die Türsteher als Grund angeben das du unpassend gekleidet bist, ist dies Rechtswirksam und wenn in dieser Bar eine gewisse Kleiderordnung (Jeans,Shirt ect) herrscht und dagegen verstößt (Hausschuhe, Sporthose, Achselshirt) wäre der rauswurf sogar rechtswirksam. Was Türsteher glauben oder gar denken spielt daher keine Rolle da dieses nicht beweisbar ist.
Mein Beispiel bezog sich aber darauf, dass die Türsteher jemanden raus schmeißen würden, welcher passend zur Kleiderordnung angezogen ist und dennoch WILLKÜRLICH raus geschmissen worden wäre. Hier wäre dann sehr wohl wissenswert was die Türsteher sich dabei gedacht haben. Immerhin könnte es sich ja unter Umständen um einen Fall von Diskriminierung handeln.
Du kannst dieses Beispiel solang drehen und wenden wie du willst.
Pro: Rauswurf erfolgte aufgrund der Brandschutzbestimmung Contra: Der Club/Die Bar war leer.
Pro: Kein Türsteher lässt dich rein und wirft dich dann wegen unpassender Kleidung raus Contra: War eh nur ein willkürlich gewählter Grund um den Gast los zu werden
Pro: Der Gast hat zu viel getrunken und hat sich auf sich selbst übergeben Contra: Der Gast war nüchtern und wurde trotzdem wegen unpassender Kleidung rausgeworfen.
usw....

Quote Originally Posted by golx
Oder ein Beispiel aus meiner Branche: Wenn du betrunken in einen Zug einsteigst und ne Fahrkarte bezahlt hast, haben wir das Recht dir die Beförderung zu verweigern da dieses gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstößt. Gleiches gilt bei dreckiger Kleidung, unangemessenes Verhalten (Lautstark Musik hören, Fahrgäste anpöbeln/beleidigen). Und selbst wenn sich bei letzterem Fall nur 15 Leute über dich beschweren, steigst du wieder aus, ohne Beweispflicht.
Angenommen ich wäre ein ganz normaler Fahrgast, der gegen nichts verstoßen würde und nichts falsches macht, dürfte ich dann raus geschmissen werden? Wichtig hierbei zu wissen wäre dann auch noch, ob ihr in euren Geschäftsbedingungen stehen habt, ob theoretisch jeder Befördert werden darf... denn sonst wäre das Beispiel hier nicht anwendbar.
Ich hab mal alle 174 Seiten für dich danach durchsucht und hab was passendes gefunden:

Code:
2.4 Beförderung
2.4.1 Ein Beförderungsvertrag kann mit einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen
als vertraglichen Beförderern (Beförderer) geschlossen werden. Ein Anspruch auf Beförderung
besteht nur bei Vorlage einer gültigen Fahrkarte. Soweit nicht anderes geregelt, entspricht eine
Fahrkarte einem Beförderungsvertrag.

2.9 Ungültigkeit
Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn (i) sie die erforderlichen Angaben, Eintragungen, Unterschriften
und Lichtbilder nicht enthält, (ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich
gemacht oder unbefugt abgeändert wurde, (iii) sie nur in Verbindung mit einem Ausweis oder
einer Berechtigungskarte gültig ist und diese nicht vorgelegt werden können oder abgelaufen
sind, (iv) ihre Geltungsdauer noch nicht erreicht oder abgelaufen ist oder (v) sie vorgeschriebene
Entwertungen nicht aufweist.

6. Verhaltenspflichten der Reisenden
6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Abteile/
Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.
In den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C darf nicht geraucht werden, auch nicht mit
elektrischen Zigaretten.
Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder
belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die
Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit
und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch
auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.
Und dies liegt immer im Auge des Betrachters. Beispiel: Wagen voller Rentner weil Gruppenausflug des Seniorentreffs Alter Adler 24 aus Darmstadt (Natürlich ein Fiktiver Name^^) sowie 3 Jugendliche Max Müller, Hans Muster und Elke Sonnenschein (Fiktive Namen) die mit ihrem MP3-Player (Hier Wunschmodel eintragen ) in einer angemessenen Lautstärke die neusten Musikstücke hören. Gegenüber auf einem 4er Platz sitzen die Rentner Elfriede Humbold, Manfred Oxe und Rosemarie Grauke (Ebenfalls Fiktive Namen) die sich darüber aufregen da sie gerade die Aussicht genießen als der ICE aus Darmstadt abfährt. Sie bitten die Jugendlichen die Musik leiser zu machen doch die Jugendlichen ignorieren dies. Der Zugbegleiter kommt und die Rentner beschweren sich darüber. Die Jugendlichen rechtfertigen sich "Die Musik ist nicht zu laut." Der Zugbegleiter beginnt zu schlichten, leider sind die anderen Wagen ebenfalls komplett ausgebucht weshalb die Jugendlichen nirgendwo anders hin können. Die Rentnergruppe pocht auf ihr Recht "Wir haben für diese Fahrt Geld bezahlt!". Das gleiche Argument kommt von den Jugendlichen, die eine Station vor der Rentnergruppe eingestiegen ist, ebenfalls. Der Zugbegleiter beschließt für die Mehrheit, da sich nun auch der Rest der Rentnergruppe einschaltet, wie es bei Gruppen üblich ist, die 3 Jugendlichen am nächsten Halt aussteigen zu lassen.
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Falls jemand denkt, "So etwas kommt doch nie vor!" falsch gedacht, dieser Fall lag, natürlich mit anderen Namen, bereits auf dem Schreibtisch des DB Kundendialog. Die Beschwerde kam von den 3 Jugendlichen die nicht eingesehen haben warum sie aus dem Zug aussteigen mussten. Sie haben im übrigen nichts bekommen.
Falls übrigens jemand darin Verbindungen zu der derzeitigen Situation sieht, ich auch^^.

Quote Originally Posted by golx
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Wie bereits aufgeklärt verstößt eben dies nicht gegen Dt Recht da alles rechtens ist. Weiterhin ist in diesem Fall auch nicht von einer willkürlichen Sperrung zu sprechen da die Spielleitung eine Erklärung dazu abgegeben hat. Weiterhin wurden die Gesperrten gesondert informiert. Ich hab noch keinen Geschäftsführer gesehen der alle Kunden informiert hat das er 4 Kunden kurzzeitig aus dem Geschäftsverhältnis ausgesperrt hat.
Weiterhin hat Tritop, wie die anderen 3 auch, die Möglichkeit sich via Supportticket (Zahlungsangelegenheiten zb.) direkt mit Zahlungen (in diesem Fall FP) an die Spielleitung zu wenden. Damit ist auch ein Kontakt weiterhin möglich und damit ist der Rücktritt vom KV (Kaufvertrag) unzulässig und Arakis kann auf Erfüllung des KV bestehen.
Angenommen, dass die genannten Beweggründe auch den Tatsachen entsprechen, dann würde ich dir in der Hinsicht Recht geben, dass sie rechtens gesperrt werden dürften. Da es jedoch nicht erkenntlich ist, gehe ich vom Gegenteil aus.
Was das kurzzeitige aussperren von Tritop betrifft, so hätte man ihm vor dem aussperren aus seinem Vertrag entlassen müssen. Das wiederum bedeutet, dass ihm das Geld hätte zurückerstattet werden müssen.
Des weiteren wurde doch erwähnt, dass er versucht hat Kontakt aufzunehmen oder? Wenn darauf nicht reagiert wird, dann ist ein Rücktritt möglich.
Es ist übrigens Legitim das der Geschäftsführer nicht antwortet. Du glaubst nicht, um mal wieder bei meiner Branche zu bleiben, wie viele direkt Dr. Grube (Vorstandsvorsitzenden) per Post anschreiben und sich beschweren wollen. Dr. Grube wird diesen Kunden allerdings nicht antworten sondern der Kundendialog.
Im Falle von Arakis ist dies nur ähnlich. Die ID 1 kann nicht jeder anschreiben, das dürfte nun mittlerweile eigentlich bei jedem angekommen sein der es mal probiert hat.
Wenn Arakis nur noch IGMs beantworten würde, würde er zu nichts mehr kommen. Daher gibt es die Möglichkeit Zahlungsangelegenheiten via Support (extra Kategorie wo nur Admins reinschaun können) zu regeln. Da Tritop eine Entschädigung für den "Ausfall" erhalten hat, hat er keinen Anspruch auf Rückvergütung da er die Dienstleistung, nach ende seiner Strafe, ungehindert nutzen kann.