Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist/sind
DE1-68089 (Quasir)
DE1-67822 (Kvasir)

wegen Verstoß gegen:
§2.2. und 2.3. der Spielregeln

Urteil:
DE1-68089 (Quasir)
DE1-67822 (Kvasir)
hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2. und §2.3., also Multiaccounting begangen.
Gem. § 5.1 der Spielregeln, DE1-67822 (Kvasir)mit Accountlöschung bestraft .
Der Account DE1-68089 (Quasir) wird für 14 Tage = 336 Std gesperrt,die Accountsperre wird zur Bewährung ausgesetzt.

Begründung:
Der Beklagte konnte dem GH in seiner Stellungnahme glaubhaft machen das es sich hierbei nicht um Vorsatz des Multiaccounting handelte.