Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist/sind
DE1-68350 (Drake c|_| Heineken*Racing c|_|)

wegen Verstoß gegen:
§3.3. (Beleidigungen sind verboten.)r Spielregeln

Urteil:
DE1-68350 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
§3.3. begangen.
Gem. § 5.2.2. der Spielregeln, wird DE1-68350 hiermit verwarnt .

Begründung:
DE1-68350 hat sich per IGM bereits entschuldigt.

Anmerkung:
Es sollte ohne weiteres machbar sein einen angemessenen Umgangston zu pflegen.