Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist
DE3-29308
Verstoß gegen:
§3.6

Urteil:
DE3-29308 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln §3.6 begangen und erhält eine Verwarnung.

Begründung:
Ingame darf nur in Deutsch oder in typischen RPG-Sprachen wie bsp "Klingonisch" geschrieben werden.
Im DE3 IGC ist es erlaubt englisch zu schreiben, solange es nicht durchgehend nur noch englisch geschrieben wird.