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Thread: SKN-Klage gegen DE3-10 Rhulaner (NPC)

  1. #1

    SKN-Klage gegen DE3-10 Rhulaner (NPC)

    Klage wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die SKN-Regeln gegen DE3-10 Rhulaner (NPC)

    Mit Bezug auf das SKN das Rhulaner-NPCs vom 08.05.2013 ergeht Klage gegen ihn wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das SKN-Gesetzbuch.


    Basis der Klage
    1.) Laut SKN-Gesetzbuch gilt:
    "Für die SKN-Kanäle mit RPG ([Rollenspiel]) gelten besondere Regeln, damit diese einen reinen Spielcharakter behalten. Das gilt insbesonders für die ersten 3 Kanäle des Subraum-Kommunikations-Netzwerkes: "Main-Channel" (SKN), "Archiv historischer Dokumente" (SSKN) und "Notruf". Dort ist auch die Vermischung von Realität und Rollenspiel zu vermeiden.

    Jeder Verfasser eines SKN-Beitrages ist dafür verantwortlich, seinen Beitrag mit der eingebauten "Vorschau"-Funktion auf Fehler zu überprüfen. Ein eigener SKN-Beitrags kann bis zu 5 Minuten nach seiner Veröffentlichung mit dem kleinen "Bearbeiten"-Button über dem Nachrichtentext verändert werden."

    2.) Laut Kanalbeschreibung des SKN-Kanals gilt weiterhin:
    "Reine Monologe, Dialoge oder Beschreibungen (Stories) gehören in den 2. SKN-Channel "Archiv historischer Dokumente".


    Verstoß:
    Verstoßen wurde gegen die ausdrücklich zu beachtende Zuordnung in Kanal 2.


    Besondere Schwere:
    Es ist von besonderer Schwere des Verstoßes auszugehen aus 3 Gründen.

    Grund 1: es handelt sich um Vorsatz. Der Nachrichtentext weißt die Passage auf: "Durch einen Fehler im Kommunikationssystem ist sie für alle sichtbar." Ganz offenbar ist sich der Angeklagte also darüber bewusst, dass diese Nachricht nicht als SKN veröffentlicht werden durfte.

    Grund 2: der Angeklagte ist ein NPC, welcher besonderer Vorbildfunktion hinsichtlich seines Verhaltens und seiner Regeltreue unterliegt. Dies gilt mit Blick auf den Charakter des Rhulaner-NPCs in ganz besonderem Maße für SKN, SSKN und eventeulle RPs, da er in seiner Rolle als Pirat keinerlei anderen Verhaltensregeln unterliegt. Weiterhin gestützt wird diese These durch die seinerzeit veröffentlichte Stellenausschreibung zur Besetzung des Rhulaner-NPC, in welcher ein besonders erfahrener Spieler gesucht wurde. Für besonders erfahrene Spieler und vor allem für NPC muss eine besondere Kenntnis der Regeln gelten und ein Verstoß gegen diese Regeln muss besonders hart bestraft werden.

    Grund 3: der Angeklagte scheint gegen Beratung immun zu sein und/oder trotz Probezeit keinen Wert darauf zu legen (der Angeklagte befindet sich in der Probezeit als NPC). Als Mentor wird auf der offiziellen Web-Präsenz der NPCs ein ganz besonders erfahrener Spieler genannt, der auf mehreren Servern als Spieler und/oder NPC aktiv spielt oder gespielt hat. Es ist davon auszugehen, dass SKNs mit diesem Mentor abzustimmen sind. Dies scheint im vorliegenden Fall nicht geschehen zu sein, da ansonsten eine Veröffentlichung als SKN aller Voraussicht nach unterbunden worden wäre.

    Vorschlag zum Strafmaß:
    Zitat aus dem SKN-Gesetzbuch:
    "Das Gericht wird auf Grund der Schwere der Tat und eventueller Vorstrafen des Angeklagten entscheiden und ein faires Strafmaß ansetzen. Die RPG-Erfahrung eines Angeklagten wird bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.
    Für Verstöße gegen das SKN-Gesetzbuch werden im Normalfall Verwarnungen oder SKN-Sperren verhängt. Die verhängten Strafen sind genau zu definieren."

    Aufgrund der besonderen Schwere kann die Strafe nicht mit dem "Normalfall" bewertet werden, sondern muss deutlich darüber hausgehen. Keinesfalls erscheint eine Verwarnung als ausreichend.

  2. #2
    Beschwerden und Klagen gegen NPC sind an den Überwacher Heimdall zu richten.

    Gruß

    darkside

  3. #3
    Der Einfachheit halber mache ich es hier.

    Grundsätzlich ist dieser Text dazu gedacht, die Spieler auch ingame zu informieren, hier die MDF. Dazu ist weder das SKN (da reiner Monolog) noch das SSKN (da Texte im SSKN den Spielfiguren nicht bekannt sein dürfen) wirklich geeignet.

    Da aber im SSKN die Möglichkeit besteht, Texte explizit zur Verwendung freizugeben, hätte der Text da rein gehört.

    Obwohl Spieler regelmäßig das gleiche tun (ohne gleich angeklagt zu werden), werde ich den Text zensieren und mit dem NPC reden, da als NPC grundsätzlich höhere Standards gelten sollten.



    Grundsätzlich sei gesagt
    NPC sind als Teil von STNE nicht vom GH und/oder CMs etc. anzuklagen bzw. zu bestrafen. Erster Ansprechpartner bin ich.
    Last edited by Heimdall; 09-05-2013 at 09:16.
    NPC - Überwacher von STNE

    Kontaktaufnahme über
    DE1-1722
    DE3-11
    DE4-11
    Supportticket mit der Kategorie "Rund um NPC"

    oder über das Forum.

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