Im oben genannten Fall entscheidet der GH in Übereinstimmung mit den CMs wie folgt:

Angeklagt ist
DE3-32151

wegen Verstoß gegen:
§ 3.3. und § 3.5. der Spielregeln
und Verstoß gegen
§ 5 und § 6 der Chatregeln

Urteil:
DE3-32151 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln
§ 3.3. und § 3.5. und,§ 5 und § 6 der Chatregeln begangen.

Gem. § 5.2.2. der Spielregeln, wird DE3-32151 mit Accountsperre von 5 Tagen und anschließender
Chatsperre von 72 Stunden bestraft.
Die Accountsperre wird zur Bewährung auf 6 Monate ausgesetzt.

Begründung:
die Accountsperre zur "Abkühlung" wurden im Strafmaß berücksichtigt