PDA

View Full Version : Anklage gegen DE4-98



darkside
07-08-2012, 20:30
unter Verdacht steht/stehen
DE4-98

wegen Verstoß gegen:
DE4-98
steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80)
§§ 3.1.1., 3.5 begangen zu haben.

Zu Last wird dem Spieler ein anstößiges Avatarbild im Forum gelegt, welches inzwischen von der Administration entfernt wurde.

Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage

Zuständiger Richter: Goner

Goner
09-08-2012, 18:35
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist/sind
DE4-98 (Forenuser Y-Lon)

wegen Verstoß gegen:
§ 3.1.1. (Dein Name darf nicht aus Bezeichnungen/Hinweisen/Sätzen bestehen, die auf
extremistischen, verboten, verbrecherischen, verfassungsfeindlichen, sexuellen, anstößigen, beleidigenden oder andersartig befremdlichen Inhalt oder Zusammenhang deuten.Dies gilt auch für Bilder in Botschaften oder als Emblem.) spezifisch Avatarbild im Forum welches von der SL entfernt wurde.
§3.5 (Du verpflichtest dich keine beleidigenden, obszönen, vulgären, verleumdenden, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder aus anderen Gründen strafbaren Inhalte in diesem Spiel oder spieleigenen Medien wie SKN, IRC, TS und IngameChat zu veröffentlichen)
§3.3.(Beleidigungen sind verboten) (spezifisch dieser Forenbeitrag (http://forum.stne.net/viewtopic.php?f=10&t=1341url)) der Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80) und Chatregeln (http://forum.stne.net/viewtopic.php?f=28&t=37url) 5 und 14.

Urteil:
DE4-98 (Forenuser Y-Lon) hat einen Verstoß gegen die Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80)
§3.1.1.,3.5.,3.3. und 5 sowie 14 der Chatregeln (http://forum.stne.net/viewtopic.php?f=28&t=37url) begangen.
Gem. § 5.1 der Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80),wird DE4-98 (Forenuser Y-Lon) hiermit mit einer ACC Sperre von
336 Stunden,und einer Forensperre von 4 Wochen bestraft.
Dieses Urteil ist eine In Game Entscheidung, und betrifft nicht die Möglichkeit der zivilrechtlichen Verfolgung der Urheberrechtsverletzung des
gelöschten Avatarbildes.Diese Möglichkeit steht der SL offen.

Begründung:
Da DE4-98 (Forenuser Y-Lon) schon mehrfach negativ aufgefallen ist,und auch Seine Stellungnahme in einer Art und Weise erfolgte welche dem GH recht
fraglich erschienen ist,ergeht diesmal ein härteres Urteil.