View Full Version : Lücke im SKN-Gesetzbuch?
Hallo Gerichtshof, hallo Spielerschaft,
es geht um folgenden Sachverhalt: Spieler A nimmt einen Avatar von Spieler B gefangen. Spieler A publiziert nun ein SKN in dem der Avatar von Spieler B handelt.
Ich habe das SKN-Gesetzbuch (hier: http://game.stne.net/manual?id=144 ) auf Verweise über die Nutzung von RP-Charakteren eines anderen Spielers durchsucht, jedoch keine gefunden.
Wie sieht der GH die Sachlage?
Wie sieht die Spielerschaft die Sachlage?
Meiner Meinung nach sollte im Falle der Gefangennahme eines Avatars das RP zwischen beiden Spielern abgesprochen werden. Unabhängig davon sollte der Besitzer des Avatars immer das letzte Wort haben, da dieser den Avatar im Zweifelsfall auch vernichten kann, RP-Technisch quasi eine Art Selbstmord.
Grüße.
XDragonX
21-08-2012, 16:00
ich schiebe das mal ins Allgemeine.
Im GH Bereich soll keine Diskussionen geben.
So zum Thema.
Meinst du jetzt damit das du sozusagen als Avatar(Spieler B) sprichst?
Hm müsste wir die SL(Proxi) fragen.
Zu den Grundprinzipien einer Geiselnahme/Kriegsgefanngenschaft gehört es, dass dem Opfer ein Teil seines freien Willens genommen wird. Dies sollte hier auf jeden Fall berücksichtigt werden wenn von "Einverständnis des Avatarbesitzers" die Rede ist.
Was anderes ist es natürlich, wenn der Avatar in dem RP selbst Handlungen oder Aussagen vornimmt. Denn der "Entführer" kann den RP-Charakter nur ungenügend vertreten, dann ist meiner Meinung nach auf jeden Fall eine Absprache mit dem Besitzer (und dessen Einverständnis) nötig.
Das sollte übrigens unabhängig von der Repräsentation des RP-Charakters durch einen Avatar gelten.
darkside
21-08-2012, 17:51
Wenn er den Avatar physisch hat, kann er mit dem machen, was er will.
Dafür braucht es keine Regeln.
Er kann den Avatar, foltern, unter Drogen setzen, was auch immer, um ihn für sich gefügig zu machen.
Es liegt in der Hand des Besitzers durch eigenes RP gegen zu steuern, bis hin zum Selbstmord des Avatars.
Das stellt meine eigene Meinung dar.
ich schiebe das mal ins Allgemeine.
Im GH Bereich soll keine Diskussionen geben.
So zum Thema.
Meinst du jetzt damit das du sozusagen als Avatar(Spieler B) sprichst?
Hm müsste wir die SL(Proxi) fragen.
Nehmen wir als Beispiel mal Folgendes: Spieler A spricht in seinem SKN davon, dass der Avatar von Spieler B irgendwas getan hat, nachdem der Avatar gefangen genommen wurde.
So kann es durchaus sein, dass der Avatar anders handelt, als es die typischen Verhaltensmuster beschreiben. Ein extremes Beispiel: Irgendein Siedlervolk nimmt einen Klingonen gefangen. Nun verkündet der Siedler, dass der Klingone um Gnade gebettelt hätte. Geht das? Geht das nicht? Meiner Meinung nach muss dem Klingonen hier Gelegenheit gegeben werden, seinen Avatar handeln zu lassen. Und sei es nur der, bei Klingonen übliche, Selbstmord.
Grüße.
darkside
21-08-2012, 19:01
Na kann er doch. Es steht ihm doch frei ein eigenes SKN/SSKN zu veröffentlichen.
Was bitte hindert dich daran, die Handlung in dieser Richtung zu beeinflussen?
Na kann er doch. Es steht ihm doch frei ein eigenes SKN/SSKN zu veröffentlichen.
Was bitte hindert dich daran, die Handlung in dieser Richtung zu beeinflussen?
Die Möglichkeit meines Mitspielers, selber ein S(s)KN zu schreiben, bevor ich eins schreiben kann. Bevor ich mir was aus den Fingern gesogen habe, plappert mein Mann, entgegen seinem typsichen Verhalten, alle möglichen Geheimnisse aus.
Grüße.
darkside
21-08-2012, 20:11
Du hast die Geheimnisse des RP erkannt.
Einer schreibt was, der andre reagiert drauf. Und mit Deiner Reaktion kannst Du das gesagte verändern.
Glückwunsch!
Wenn jemand seinen RP-Charakter als Avatar erstellt muss er damit leben wenn er gefangen genommen wird und dann auch mit dem Avatar RP gemacht wird. Wer einen RP-Charakter hat der ihm wichtig ist und mit dessen Verlust er nicht klar kommt sollte so einen nicht als Avatar erstellen. Ich bin der Meinung mit sinnvollem RP kann man hier genug gegensteuern.
Btw. Selbstmord ist nicht so einfach wenn man in Ketten liegt.
Sargraner
22-08-2012, 06:41
Die Lage ist doch eigentlich recht simpel. Der gefangene Avatar darf ohne Zustimmung des Besitzers keine selbständigen Handlungen ausführen. Und wenn er zu etwas gezwungen wurde, dann muss das auch so dargestellt werden. Wenn nötig durch ein zusätzliches sskn. Im Streitfall sollte der Besitzer das letzte Wort haben.
XDragonX
22-08-2012, 18:22
So nach Gespräch mit Proxi. (Also so wie er es sieht. Falls ich das richtig rüber gebracht habe^^)
Es ist so wie Sargraner sagt.
Man kann beliebige Handlungen zum Avatar zufügen, wenn man ihn gefangen genommen hat und der ihn gefangen genommen hat.
Dieser Spieler hat aber keine Entscheidung über die Reaktion des Avatar.
Das liegt nur beim Besitzer des Avatares.
So nach Gespräch mit Proxi. (Also so wie er es sieht. Falls ich das richtig rüber gebracht habe^^)
Es ist so wie Sargraner sagt.
Man kann beliebige Handlungen zum Avatar zufügen, wenn man ihn gefangen genommen hat und der ihn gefangen genommen hat.
Dieser Spieler hat aber keine Entscheidung über die Reaktion des Avatar.
Das liegt nur beim Besitzer des Avatares.
Die Lösung ist warscheinlich für alle Beteiligten das beste. Man müsste sie nur irgendwo festhalten. Der Thread hier wird vermutlich in zwei Wochen soweit runter gerutscht sein, dass ihn niemand mehr liest.
Grüße.
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