Sargraner
27-09-2012, 11:51
Anklage gegen DE1-34388 wegen SKN 390503
Verstoss gegen §§ 2.2 2.3 2.10 und 2.11 des SKNGB
Begründung:
Der ganze Beitrag besteht nur aus minimal verpacktem nonrpg. Es wird über Mitarbeiter von STNE hergezogen. Ein Bezug auf ingame Geschehen oder vorhergehende Beiträge ist nicht erkennbar. Verwendete Outgame-Begriffe: Mitarbeiter, Bla(s)enbimbos, Scriptbimbos. Die Bezeichnung Zitat: 'JULIAN DEPP' sehe ich als Beleidigung für einen STNE Mitarbeiter an.
Antrag: Schwärzung des Beitrags, Bestrafung entsprechend Vorstrafenregister.
P.S. Der Angeklagte möge es sich verkneifen, den Beitrag nachträglich mit irgendeinem ingame Zeug zu rechtfertigen. Er würde sich nur lächerlich machen.
Verstoss gegen §§ 2.2 2.3 2.10 und 2.11 des SKNGB
Begründung:
Der ganze Beitrag besteht nur aus minimal verpacktem nonrpg. Es wird über Mitarbeiter von STNE hergezogen. Ein Bezug auf ingame Geschehen oder vorhergehende Beiträge ist nicht erkennbar. Verwendete Outgame-Begriffe: Mitarbeiter, Bla(s)enbimbos, Scriptbimbos. Die Bezeichnung Zitat: 'JULIAN DEPP' sehe ich als Beleidigung für einen STNE Mitarbeiter an.
Antrag: Schwärzung des Beitrags, Bestrafung entsprechend Vorstrafenregister.
P.S. Der Angeklagte möge es sich verkneifen, den Beitrag nachträglich mit irgendeinem ingame Zeug zu rechtfertigen. Er würde sich nur lächerlich machen.