View Full Version : Anklage gegen DE3-28394
unter Verdacht steht/stehen
DE3-28394
wegen Verstoß gegen:
DE3-28394
steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80)
§ 3.3. [Beleidigungen sind verboten.] begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
zuständiger Richter: Bero
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE3-28394
wegen Verstoß gegen:
§ 3.3 in Verbindung mit § 3.5 (spezifisch IGM) der Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80)
Urteil:
DE3-28394 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80)
§ 3.3 in Verbindung mit § 3.5 begangen (spezifisch IGM).
Gem.§ 5.2 der Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80), wird DE3-28394 hiermit mit 3 Tagen = 72 Std Spieler Charakter DE3-28394 Sperre bestraft.
Die Strafe wird zur Bewährung auf 6 Monate ausgesetzt.
Begründung:
Da der Angeklagte eine Beleidigung gem. § 3.3 in der Verbindung mit § 3.5 (spezifisch IGM) der Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80) begangen hat,
wird eine Spieler Charakter DE3-28394 Sperre über 3 Tage = 72 Std. ausgesprochen,
welche aber zur Bewährung ausgesetzt wird, da dies die erste Klage in dieser Form ist.
Die Bewährungszeit beträgt 6 Monate.
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