View Full Version : Anklage gegen DE1-62628
unter Verdacht steht/stehen
DE1-62628
wegen Verstoß gegen:
DE1-62628
steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
§ 3.5 begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
Zuständiger Richter: Bero
closed for GH
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE1-62628
wegen Verstoß gegen:
§ 3.3 und § 3.5 der Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80)
Urteil:
DE1-62628 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80)
§ 3.3 und § 3.5 begangen.
Gem. § 5.2 der Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80), wird DE1-62628 mit einer Chatsperre von 6 Monaten und 1 Monat Accoutsperre bestraft.
Begründung:
Aufgrund der untragbaren Art des Spielers und des wiederholten
Verstoßes gegen die Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80).
Da die Art der Beleidigungen massiv und vermehrt aufgetreten sind, und dies nicht die erste Klage ist welche gegen die oben aufgeführten § verstößt.
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