XDragonX
26-05-2014, 23:51
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist
DE3-16610
wegen Verstoß gegen:
§3
Urteil:
DE3-16610 hat einen Verstoß gegen §3 des SKN-GB begangen und wird hiermit mit einer Schreibsperre von 3 Woche in den SKN Kanälen 1, 2, 3, 4 und 100 bestraft.
Das entsprechenden SKNs werden gelöscht
Begründung:
DE3-16610 ist bekannt das reine Non-RPG in den SKN Kanälen verboten ist.
Mit Erlaubnis von der Spielleitung wurde sofort ein Urteil ausgesprochen
Angeklagt ist
DE3-16610
wegen Verstoß gegen:
§3
Urteil:
DE3-16610 hat einen Verstoß gegen §3 des SKN-GB begangen und wird hiermit mit einer Schreibsperre von 3 Woche in den SKN Kanälen 1, 2, 3, 4 und 100 bestraft.
Das entsprechenden SKNs werden gelöscht
Begründung:
DE3-16610 ist bekannt das reine Non-RPG in den SKN Kanälen verboten ist.
Mit Erlaubnis von der Spielleitung wurde sofort ein Urteil ausgesprochen