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View Full Version : Zufall oder kein Zufall ?



Floppi
20-11-2011, 14:40
13.11.2011 18:24:47

das sind Datum und Uhrzeit der letzten Neuanmeldung auf DE1.

Komischerweise sind diese Daten beinahe deckungsgleich mit Datum und Uhrzeit, an dem die Sperren von Ryu, Viper, tritop und Calsi bekannt gegeben wurden (derren Gründe immer noch nirgendswo belegt wurden, ohne direkte Beweise sind das auch nur Anschuldigungen und Beleidigungen, was man da bisher gelesen hat)
Offenbar sieht es so aus, als wäre die Neuanmeldung deaktiviert worden, um ein unerlaubtes Neuanmelden oben genannter Spieler zu verhindern (wer sich sowas einfallen lässt, hat offenbar nicht alle Nadeln an der Tanne)

Weiterhin hat sich im Laufe der letzten Woche ein Arbeitskollege von Ludwig auf DE1 neuregistriert, wartet aber immer noch auf die Freischaltung. Selbiges im Forum.

honi soit qui mal y pense...
(Ein Schelm, wer jetzt was böses denkt)

Toras
20-11-2011, 17:54
Nur um es anzuhängen : Anscheinend kann auch keiner löschen seit her ^^

einige wollen löschen aber werden selbst bei 400 Ticks Inaktivität ohne FP nicht gelöscht...

zakdorn
20-11-2011, 17:58
400 ticks inaktiv, eventuell haben sie fp-l

und wenn wirklich wer von sich aus löschen möchte, und es geht nicht, schreibt ne igm an den support, dann kann es ein admin von hand auch machen

Floppi
20-11-2011, 19:07
das ist aber nich nur auf DE1 so, dass man nicht löschen kann. Betreffende Person hat kein FP

Und soviel zu der Aussage der SL, man hätte die vier gesperrt, weil Neulinge wegen dem "bösen Verhalten" im igc gelöscht hätten....lächerlich

steinadler1989
20-11-2011, 19:22
Floppi, bei "Bösem Verhalten" gegenüber noobs verwechselst du was, denk ich, das was jemand anderes

die 4 wurden wegen unangemessenem Verhalten gegenüber der Spielleitung, aka Arakis und Admins, gesperrt

das mti den Anmeldugn ist allerdings in der tat seltsam und macht keinen sinn

Floppi
20-11-2011, 20:04
ja, behaupten können die viel
Beweise sind die Lieben aber bis heute schuldig geblieben. Auch oder besser gerade den gesperrten gegenüber...

Cider
20-11-2011, 23:07
Das mit der berechtigten Willkür der Spielleitung hatten wir doch schon in einem anderen Thread.

Hast du das noch nicht verstanden? Die Spielleitung hat hier Hausrecht und kann kicken, wen Sie möchte.

Genauso wie dich ein Türsteher rausschmeißen kann, wenn ihm dein Gesicht gerade nicht in den Kram passt.

Beweise oder Rechtfertigung braucht es da keine. Gegenüber wem auch.

Floppi
21-11-2011, 00:43
lustigerweise gibt es ein Urteil eines Frankfurter Gerichtes, nach dem es kein virtuelles Hausrecht gibt.
Websites werden erstellt DAMIT man sie besucht. Weiterhin ist das "Eindringen" wie zb in Forum auch nicht als Hausfriedensbruch anzeigbar, da man ja in keinerlei körperlicher Weise aktiv wird, um "einzudringen

so long..

Brokkoli
21-11-2011, 00:46
Cider das ist völliger Blödsinn.

Hausrecht hin oder her, aber man hat hier als Spieler einen Vertrag (Spielregeln, AGBs, BGB) mit dem Spielbetreiber. So ein Vertrag muss von beiden Seiten eingehalten werden. Wer dagegen verstößt macht sich möglicherweise Schadensersatzpflichtig. Z.B. wenn jemandem ohne Begründung, die auch im Vertrag steht, aus dem Spiel geworfen wird, ist dies der Fall.

Aber ganz unabhängig davon wirft da natürlich ein sehr schlechtes Licht auf die Spielleitung und damit auch auf das Spiel, wenn ohne hinreichende Begründung jemand aus dem Spiel geworfen wird. Ich würde es mir da zweimal überlegen, ob ich für so etwas Geld ausgebe oder irgendwie anders Zeit und Arbeit hineinstecke.

Oh und @Floppi: Das ist nicht ganz geklärt... Das eine Gericht sagt ja, das andere sagt nein...

Cider
21-11-2011, 10:55
Die Begründung wurde von der Spielleitung in acht Punkten dargestellt. Nur weil diese Punkte einigen nicht zu passen scheinen, bleiben sie trotzdem eine Begründung.

Nach ein bißchen stöbern habe ich folgenden Absatz gefunden. Damit sollten dann auch schriftlich alle Handlungen der Spielleitung legitimiert sein.

"Der Betreiber von STNE hat das Recht, Verstöße gegen deutsches, europäisches und internationales Recht ggf. auch rechtlich verfolgen zu lassen.
Von der Norm abweichendes Verhalten kann durch die Spielleitung bestraft werden, auch wenn es nicht durch Spielregeln verboten wurde. (Nur weil es nicht für jede Aktion eine Spielregel gibt, sind solche Aktionen nicht gerechtfertigt. Auslegung bleibt der Spielleitung überlassen.) Du kannst dich in STNE nur auf die Spielregeln von STNE berufen."

21-11-2011, 16:49
Cider die begründungen waren hohle phrasen und sind mit "vage" noch nett umschrieben.

4 Horsemen
21-11-2011, 19:32
Dann wäre der Spielleitung hier etwas gelungen was andere "firmen" seit ewigkeiten versuchen, nämlich das deutsche Recht innerhalb Deutschlands als ungültig zuerklären.
Nur weil STNE ein eigenes Regelwerk besitzt heißt das nich das andere Gesetze ausser Kraft gesetzt sind

Cider
21-11-2011, 20:23
Ja echt mal... pöbelnde Assis sollten nach dem Rausschmiss aus der Kneipe ihr vorher käuflich erworbenes Bier einklagen können. Mit Schadenersatz, weil es verschalt ist. Oder zumindest eine Erklärung vom Wirt fordern!

4 Horsemen
21-11-2011, 21:40
recht unpassend die ausdrucksweise und der Vergleich, wer andere wegen ihrer Ausdrucksweise anprangert sollte es ihnen zumindest nicht gleichtun.

Floppi
21-11-2011, 22:50
interessanter weise bezieht cider sich hier auf "pöbelnde assis"
genauso interessanter weise steht in keinem wort seitens der spielleitung irgendein wortlaut, aus dem man schließen könnte, dass es sich um pöbelnde assis handelt.

aus dem chat log kann man wohl kaum daraus schließen(bitte Auszüge, die das Gegenteil beweisen, wenn ich mich irren sollte)
ansonsten frage ich mich natürlich, woher Cider seine infos hat.

und noch ne frage, die ich mir stelle:
wenn cider ingame mal wieder auf die Mütze bekommen hat, und im igc deswegen total ausflippt (manche nennen das hier ja offenbar nervenzusammenbruch),
ist Cider dann nicht auch ein pöbelnder Assi?
oder verhält sich das hier anders, weils sich ja um Cider handelt?

Tante Edit:
und noch so ein Punkt

tritop hat sein FP bereits bezahlt, Arakis ignoriert alle Nachrichten die Rückzahlung betreffend.
Das FP nach Verbüßung der Strafe zugeteilt bekommen, dazu kann Arakis tritop nicht zwingen.
Er hat die Leistung schließlich für JETZT und nicht in 8 Wochen bezahlt. Folglich kann er vom Kaufvertrag zurücktreten

Dashki
21-11-2011, 23:08
Wir kommen etwas vom Thema ab....

Was sagt denn die SL zu den im Eröffnungspost genannten Tatsachen?

Grüße.

darkside
21-11-2011, 23:38
Tante Edit:
und noch so ein Punkt

tritop hat sein FP bereits bezahlt, Arakis ignoriert alle Nachrichten die Rückzahlung betreffend.
Das FP nach Verbüßung der Strafe zugeteilt bekommen, dazu kann Arakis tritop nicht zwingen.
Er hat die Leistung schließlich für JETZT und nicht in 8 Wochen bezahlt. Folglich kann er vom Kaufvertrag zurücktreten


Da möchte ich gern auf die AGB´s vom FP verweisen.

Floppi
21-11-2011, 23:52
seit wann bricht so eine dusselige AGB deutsches Recht?


erklär mir mal bitte, wo das mit deutschen Recht vereinbar ist, dass ich mein Geld für eine nicht erbrachte Leistung nicht wiederbekomme?
Angenommen Tritop hört jetzt mit STNE auf wegen der willkürlichen Sperrung.

Willst du mir dann sagen, er habe kein Recht darauf, sein Geld zurück zu bekommen ?
albern..

steinadler1989
22-11-2011, 00:10
tritop hat sein FP bereits bezahlt, Arakis ignoriert alle Nachrichten die Rückzahlung betreffend.
Das FP nach Verbüßung der Strafe zugeteilt bekommen, dazu kann Arakis tritop nicht zwingen.
Er hat die Leistung schließlich für JETZT und nicht in 8 Wochen bezahlt. Folglich kann er vom Kaufvertrag zurücktreten

Weiterer Punkt, wo steht bitte für wann das FP gekauft wurde.

Und selbst wenn, nehmn wir mal an, du kaufst nen Ticket für nen Konzert, gehst dort in den Saal und benimmst dich wie die Axt im Walde(sprich pöbelst rum, usw.), dann hat der vVeranstallter das Recht dich auf die Straße zu setzen ohne Ausgleich der Kosten.

Oder anders gesagt, der Kunde ist König und wenn er sich "blöd" verhält, wird er gestürzt.

Ipthey Hüriit
22-11-2011, 00:22
seit wann bricht so eine dusselige AGB deutsches Recht?
wo kein Kläger da kein Richter

und dennoch bezweifele ich das du vor irgend einem Gericht recht bekommen würdest ich kann es nicht belegen ist meine Meinung. Aber wenn du/ihr dir da so sicher bist klagt es euch doch ein.

Chung
22-11-2011, 00:36
[...]
erklär mir mal bitte, wo das mit deutschen Recht vereinbar ist, dass ich mein Geld für eine nicht erbrachte Leistung nicht wiederbekomme?
Angenommen Tritop hört jetzt mit STNE auf wegen der willkürlichen Sperrung.

Willst du mir dann sagen, er habe kein Recht darauf, sein Geld zurück zu bekommen ?
albern..


Genau genommen hat er dieses Recht nicht nein.
Wenn man die ganze Situation aus dem Blinkwinkel des Rechtssystem sieht, so ist dies eine Kaufvertragsstörung.
Dies bedeutet als erstes muss Austausch/Reparatur oder wie beim FP alias Dienstleistung eine Entschädigung oder andere Vergütung gezahlt werden. Erst wenn diese nichts gebracht oder verweigert wird, sagt Vater Staat uns "Du darfst vom KV zurücktreten", weiterhin wurde hier gegen die Hausregeln, oder auch Spielregeln genannt, verstoßen. Daher ist dies keine willkürliche Sperrung, sondern eine legitime Maßnahme des Hausherren oder in diesem Fall auch Spielleitung genannt.
Um beim Beispiel der Bar/des Clubs zu bleiben.
Wenn du den Barkeeper und andere Gäste beleidigst und die Türsteher dich daraufhin raus werfen aber dein Bier noch halb voll hast du auch kein Anspruch auf Schadensersatz oder gar Preisminderung/Entschädigung.

Sollte Tritop, um mal bei deinem Beispiel zu bleiben, aufgrund der Sperre aufhören so ist dies die Beendigung des Kaufvertrags seitens des Käufers.
Oder Kurz um, er trägt die Kosten dann selbst da er einen realen Geldwert als Entschädigung erhalten hat.

Dashki
22-11-2011, 00:52
seit wann bricht so eine dusselige AGB deutsches Recht?


Selbst wenn, dann, seit du bei der Anmeldung unter "Ich akzeptiere die Spielregeln" einen Haken gesetzt hast.

Grüße.

golx
22-11-2011, 09:42
Hehe, dashki, das würde bedeuten, wenn in der AGB steht: "Du darfst deinen Mitspieler umbringen", dann dürftest du es machen??
Ich glaube nicht Tim...

@Chung, um mal bei dem Beispiel der Bar zu bleiben. Wenn ich von den Türstehern ohne Grund rausgeworfen werde, dann spricht man von Willkür. Angenommen die Türsteher schmeißen dich raus weil die glauben, dass du schwul bist und geben als Grund an, dass du nicht passend angezogen bist, die aber den angeblichen Grund nicht nachweisen können so ist dies nicht nur Willkür sondern Diskriminierung.

Beides verstößt gegen Deutsches Recht und lässt sich meiner Meinung nach derzeit auf die Situation projizieren. Das wiederrum wäre mitunter ein weiterer Grund von einem Kaufvertrag zurückzutreten. Btw. ists doch auch so schon ein Grund von einem Kaufvertrag zurückzutreten, da Arakis nicht auf Tritop reagiert.

Was ich mich frage ist, ob das nu tatsächlich stimmt mit der Neuanmeldung!?

steinadler1989
22-11-2011, 09:55
Das mit den Neuanmeldungen stimmt,

Der Letzte in der Siedlerliste hat sich am 13.11.2011 angemeldet.

Chung
22-11-2011, 10:02
Hehe, dashki, das würde bedeuten, wenn in der AGB steht: "Du darfst deinen Mitspieler umbringen", dann dürftest du es machen??
Ich glaube nicht Tim..

Auch wenn ich weder Tim noch Dashki bin:
AGB sind Bestandteil des BGB genauer §305
Dein Beispiel ist daher völlig irrelevant da dieses nicht gegen Deutsches Recht verstößt und damit die AGB bzw den Punkt Unwirksam macht.
Genauso wie eine Klausel "Wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Rechnung zahlt, haben wir [Hier Unternehmensnamen einsetzen] das Recht eine Preiserhöhung vorzunehmen die 400% beträgt." Da so eine Klausel Unverhältnismäßig ist, ist sie hinfällig.


[...]
@Chung, um mal bei dem Beispiel der Bar zu bleiben. Wenn ich von den Türstehern ohne Grund rausgeworfen werde, dann spricht man von Willkür. Angenommen die Türsteher schmeißen dich raus weil die glauben, dass du schwul bist und geben als Grund an, dass du nicht passend angezogen bist, die aber den angeblichen Grund nicht nachweisen können so ist dies nicht nur Willkür sondern Diskriminierung. [...]

Jaein. Denn wenn die Türsteher als Grund angeben das du unpassend gekleidet bist, ist dies Rechtswirksam und wenn in dieser Bar eine gewisse Kleiderordnung (Jeans,Shirt ect) herrscht und dagegen verstößt (Hausschuhe, Sporthose, Achselshirt) wäre der rauswurf sogar rechtswirksam. Was Türsteher glauben oder gar denken spielt daher keine Rolle da dieses nicht beweisbar ist.

Oder ein Beispiel aus meiner Branche: Wenn du betrunken in einen Zug einsteigst und ne Fahrkarte bezahlt hast, haben wir das Recht dir die Beförderung zu verweigern da dieses gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstößt. Gleiches gilt bei dreckiger Kleidung, unangemessenes Verhalten (Lautstark Musik hören, Fahrgäste anpöbeln/beleidigen). Und selbst wenn sich bei letzterem Fall nur 15 Leute über dich beschweren, steigst du wieder aus, ohne Beweispflicht.


Beides verstößt gegen Deutsches Recht und lässt sich meiner Meinung nach derzeit auf die Situation projizieren. Das wiederrum wäre mitunter ein weiterer Grund von einem Kaufvertrag zurückzutreten. Btw. ists doch auch so schon ein Grund von einem Kaufvertrag zurückzutreten, da Arakis nicht auf Tritop reagiert.

Wie bereits aufgeklärt verstößt eben dies nicht gegen Dt Recht da alles rechtens ist. Weiterhin ist in diesem Fall auch nicht von einer willkürlichen Sperrung zu sprechen da die Spielleitung eine Erklärung dazu abgegeben hat. Weiterhin wurden die Gesperrten gesondert informiert. Ich hab noch keinen Geschäftsführer gesehen der alle Kunden informiert hat das er 4 Kunden kurzzeitig aus dem Geschäftsverhältnis ausgesperrt hat.
Weiterhin hat Tritop, wie die anderen 3 auch, die Möglichkeit sich via Supportticket (Zahlungsangelegenheiten zb.) direkt mit Zahlungen (in diesem Fall FP) an die Spielleitung zu wenden. Damit ist auch ein Kontakt weiterhin möglich und damit ist der Rücktritt vom KV (Kaufvertrag) unzulässig und Arakis kann auf Erfüllung des KV bestehen.

golx
22-11-2011, 16:50
...
Auch wenn ich weder Tim noch Dashki bin:
AGB sind Bestandteil des BGB genauer §305
Dein Beispiel ist daher völlig irrelevant da dieses gegen Deutsches Recht verstößt und damit die AGB bzw den Punkt Unwirksam macht...

Danke, dass du mir hierin übereinstimmst.


[...]
Jaein. Denn wenn die Türsteher als Grund angeben das du unpassend gekleidet bist, ist dies Rechtswirksam und wenn in dieser Bar eine gewisse Kleiderordnung (Jeans,Shirt ect) herrscht und dagegen verstößt (Hausschuhe, Sporthose, Achselshirt) wäre der rauswurf sogar rechtswirksam. Was Türsteher glauben oder gar denken spielt daher keine Rolle da dieses nicht beweisbar ist.

Mein Beispiel bezog sich aber darauf, dass die Türsteher jemanden raus schmeißen würden, welcher passend zur Kleiderordnung angezogen ist und dennoch WILLKÜRLICH raus geschmissen worden wäre. Hier wäre dann sehr wohl wissenswert was die Türsteher sich dabei gedacht haben. Immerhin könnte es sich ja unter Umständen um einen Fall von Diskriminierung handeln.


Oder ein Beispiel aus meiner Branche: Wenn du betrunken in einen Zug einsteigst und ne Fahrkarte bezahlt hast, haben wir das Recht dir die Beförderung zu verweigern da dieses gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstößt. Gleiches gilt bei dreckiger Kleidung, unangemessenes Verhalten (Lautstark Musik hören, Fahrgäste anpöbeln/beleidigen). Und selbst wenn sich bei letzterem Fall nur 15 Leute über dich beschweren, steigst du wieder aus, ohne Beweispflicht.

Angenommen ich wäre ein ganz normaler Fahrgast, der gegen nichts verstoßen würde und nichts falsches macht, dürfte ich dann raus geschmissen werden? Wichtig hierbei zu wissen wäre dann auch noch, ob ihr in euren Geschäftsbedingungen stehen habt, ob theoretisch jeder Befördert werden darf... denn sonst wäre das Beispiel hier nicht anwendbar.


...
Wie bereits aufgeklärt verstößt eben dies nicht gegen Dt Recht da alles rechtens ist. Weiterhin ist in diesem Fall auch nicht von einer willkürlichen Sperrung zu sprechen da die Spielleitung eine Erklärung dazu abgegeben hat. Weiterhin wurden die Gesperrten gesondert informiert. Ich hab noch keinen Geschäftsführer gesehen der alle Kunden informiert hat das er 4 Kunden kurzzeitig aus dem Geschäftsverhältnis ausgesperrt hat.
Weiterhin hat Tritop, wie die anderen 3 auch, die Möglichkeit sich via Supportticket (Zahlungsangelegenheiten zb.) direkt mit Zahlungen (in diesem Fall FP) an die Spielleitung zu wenden. Damit ist auch ein Kontakt weiterhin möglich und damit ist der Rücktritt vom KV (Kaufvertrag) unzulässig und Arakis kann auf Erfüllung des KV bestehen.

Angenommen, dass die genannten Beweggründe auch den Tatsachen entsprechen, dann würde ich dir in der Hinsicht Recht geben, dass sie rechtens gesperrt werden dürften. Da es jedoch nicht erkenntlich ist, gehe ich vom Gegenteil aus.
Was das kurzzeitige aussperren von Tritop betrifft, so hätte man ihm vor dem aussperren aus seinem Vertrag entlassen müssen. Das wiederum bedeutet, dass ihm das Geld hätte zurückerstattet werden müssen.
Des weiteren wurde doch erwähnt, dass er versucht hat Kontakt aufzunehmen oder? Wenn darauf nicht reagiert wird, dann ist ein Rücktritt möglich.

So genug off-topic...


Also soll das Login Problem schon seit einer Woche auf allen Servern bestehen? Kann doch nicht so schwer sein so etwas schwerwiegendes in einer Woche zu beheben. Und das zu dieser Zeit!?


Edit: Mir fällt gerade ein, dass das Bsp mit den Türstehern auch net passt, da man durch die pure Anwesenheit der Türsteher schon erkennen kann, dass nicht jeder die Bar/Kneipe/Disco betreten darf. Vielmehr müsste man sich einen Supermarkt vorstellen, wo ein ganz normaler Kunde von einem Verkäufer raus geschmissen wird.
Zum Beispiel ein Deutscher wird aus dem türkischen Supermarkt raus geschmissen. Ist hier kein Eindeutiger Grund erkennbar, kann durchaus auf Diskriminierung geklagt werden.
Diese Beispiele sind zwar überspitzt, sollen aber nur zeigen, dass es nicht in jedem Fall klar ist, ob das Hausrecht alleine ausreicht...

Dashki
22-11-2011, 18:11
Ich muss dir leider widersprechen, golx.


Angenommen ich wäre ein ganz normaler Fahrgast, der gegen nichts verstoßen würde und nichts falsches mach

Von dieser Annahme in Bezug auf Ryu und Tritop auszugehen ist nicht korrekt. Laut den Ansichten der Spielleitung, sowie einer unbekannten Anzahl an Spielern, und im übrigen auch meiner, ist das Szenario wie folgt: Der Gast in der Bahn hat wiederholt die Fenster beschmiert, die Sitze beschädigt, und andere Fahrgäste angepöbelt. Wer diese Fahrgäste waren ist in dem Fall nicht relevant.
Der Kunde im Supermarkt hat wiederholt Mobilar (Einkaufswagen etc.) beschädigt, und andere Kunden belästigt.

In beiden Fällen können Bahnangestellte/Verkäufer das Hausrecht geltend machen, und die "Kunden" rauswerfen.

Ein weiteres Beispiel ist das Fußballstadion: Der Verein kann Fans, egal was sie gemacht haben, Stadionverbot erteilen. Eine Begründung nicht notwendig. Ob der Fan nun ne Dauerkarte hat, oder nicht, ist egal.

Grüße.

Ipthey Hüriit
22-11-2011, 18:11
Edit: Mir fällt gerade ein, dass das Bsp mit den Türstehern auch net passt, da man durch die pure Anwesenheit der Türsteher schon erkennen kann, dass nicht jeder die Bar/Kneipe/Disco betreten darf. Vielmehr müsste man sich einen Supermarkt vorstellen, wo ein ganz normaler Kunde von einem Verkäufer raus geschmissen wird.
Zum Beispiel ein Deutscher wird aus dem türkischen Supermarkt raus geschmissen. Ist hier kein Eindeutiger Grund erkennbar, kann durchaus auf Diskriminierung geklagt werden.
Diese Beispiele sind zwar überspitzt, sollen aber nur zeigen, dass es nicht in jedem Fall klar ist, ob das Hausrecht alleine ausreicht...

passt auch nicht da der Besitzer Hausrecht hat und jeden raus werfen kann.
da weiter oben erwähnt wurde das es im Internet kein Hausrecht gibt solltet
ihr eine passendere Analogie suchen. Fragt doch mal nen Advokaten was der
da von hält bin mir sicher wenn ihr 20fragt werdet ihr 40Antworten bekommen.

golx
23-11-2011, 09:21
Scheinbar wurde es in meinen Beiträgen nicht deutlich. Meine Beispiele bezogen sich darauf, dass nach meinem dafür halten nicht erkenntlich ist, ob die tritop etc. tatsächlich etwas getan haben, da von der Spielleitung keine Beweise kamen. Worauf ich im übrigen auch gar nicht eingehen wollte, da wie jeder weiß, dass die SL dazu nicht verpflichtet ist.
Des weiteren dienten die Beispiele nur der Erklärung, dass es durchaus nicht rechtens wäre, von einem Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn keine Gründe vorliegen. Anders herum ist natürlich jedem klar, dass es Rechtens ist, wenn die SL von ihrem virtuellem Hausrecht Gebrauch machen, wenn Gründe vorliegen. Das bestreite ich nicht und auch niemand sonst so glaube ich, weshalb ich deinen Widerspruch nicht verstehe Dashki, da ich dir sogar Zustimmen würde, wenn die Schoße auch wirklich so abgelaufen ist. Aber wie gesagt, das wollte ich gar nicht thematisieren.

Zu deinem Beispiel mit dem Fußballstation wäre jedoch zu erwähnen, dass der der Fan unter Umständen und im Falle eines dauerhaften Hausverbots, das Recht auf die Rückerstattung seines investierten Geldes hätte.

@Ipthey, natürlich kann ein Besitzer immer Gebrauch von seinem Hausrecht machen, nur muss er sich in meinen Beispielen darauf gefasst machen, dass er angeklagt wird und dann wie in dem Beispiel mit der Türkenbude wegen Rassismus verklagt wird.
Im übrigen brauchst du dich nicht schlau zu machen, ob das Hausrecht aufs Internet übertragbar ist, denn nach einem Kölner Urteil vor paar Jahren, ist dem tatsächlich so.

Und ums nochmal klar zu machen, ich möchte gar nicht das Urteil von der SL anfechten, da jegliche Beweise fehlen. Ich bemängel vielmehr, dass in einem so krassen Fall völlig darauf verzichtet wird eben diese Beweise vorzulegen. Denn so etwas verunsichert meiner Meinung nach den Großteil der community, egal ob se nu dafür oder dagegen ist.

Delara
23-11-2011, 12:31
zurück zum thema: seit gestern 21:52:37 gibt es wieder neue spieler

Chung
23-11-2011, 13:39
[...]

[...]
Jaein. Denn wenn die Türsteher als Grund angeben das du unpassend gekleidet bist, ist dies Rechtswirksam und wenn in dieser Bar eine gewisse Kleiderordnung (Jeans,Shirt ect) herrscht und dagegen verstößt (Hausschuhe, Sporthose, Achselshirt) wäre der rauswurf sogar rechtswirksam. Was Türsteher glauben oder gar denken spielt daher keine Rolle da dieses nicht beweisbar ist.

Mein Beispiel bezog sich aber darauf, dass die Türsteher jemanden raus schmeißen würden, welcher passend zur Kleiderordnung angezogen ist und dennoch WILLKÜRLICH raus geschmissen worden wäre. Hier wäre dann sehr wohl wissenswert was die Türsteher sich dabei gedacht haben. Immerhin könnte es sich ja unter Umständen um einen Fall von Diskriminierung handeln.

Du kannst dieses Beispiel solang drehen und wenden wie du willst.
Pro: Rauswurf erfolgte aufgrund der Brandschutzbestimmung Contra: Der Club/Die Bar war leer.
Pro: Kein Türsteher lässt dich rein und wirft dich dann wegen unpassender Kleidung raus Contra: War eh nur ein willkürlich gewählter Grund um den Gast los zu werden
Pro: Der Gast hat zu viel getrunken und hat sich auf sich selbst übergeben Contra: Der Gast war nüchtern und wurde trotzdem wegen unpassender Kleidung rausgeworfen.
usw....



Oder ein Beispiel aus meiner Branche: Wenn du betrunken in einen Zug einsteigst und ne Fahrkarte bezahlt hast, haben wir das Recht dir die Beförderung zu verweigern da dieses gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstößt. Gleiches gilt bei dreckiger Kleidung, unangemessenes Verhalten (Lautstark Musik hören, Fahrgäste anpöbeln/beleidigen). Und selbst wenn sich bei letzterem Fall nur 15 Leute über dich beschweren, steigst du wieder aus, ohne Beweispflicht.

Angenommen ich wäre ein ganz normaler Fahrgast, der gegen nichts verstoßen würde und nichts falsches macht, dürfte ich dann raus geschmissen werden? Wichtig hierbei zu wissen wäre dann auch noch, ob ihr in euren Geschäftsbedingungen stehen habt, ob theoretisch jeder Befördert werden darf... denn sonst wäre das Beispiel hier nicht anwendbar.

Ich hab mal alle 174 Seiten für dich danach durchsucht und hab was passendes gefunden:


2.4 Beförderung
2.4.1 Ein Beförderungsvertrag kann mit einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen
als vertraglichen Beförderern (Beförderer) geschlossen werden. Ein Anspruch auf Beförderung
besteht nur bei Vorlage einer gültigen Fahrkarte. Soweit nicht anderes geregelt, entspricht eine
Fahrkarte einem Beförderungsvertrag.

2.9 Ungültigkeit
Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn (i) sie die erforderlichen Angaben, Eintragungen, Unterschriften
und Lichtbilder nicht enthält, (ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich
gemacht oder unbefugt abgeändert wurde, (iii) sie nur in Verbindung mit einem Ausweis oder
einer Berechtigungskarte gültig ist und diese nicht vorgelegt werden können oder abgelaufen
sind, (iv) ihre Geltungsdauer noch nicht erreicht oder abgelaufen ist oder (v) sie vorgeschriebene
Entwertungen nicht aufweist.

6. Verhaltenspflichten der Reisenden
6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Abteile/
Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.
In den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C darf nicht geraucht werden, auch nicht mit
elektrischen Zigaretten.
Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder
belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die
Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit
und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch
auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.

Und dies liegt immer im Auge des Betrachters. Beispiel: Wagen voller Rentner weil Gruppenausflug des Seniorentreffs Alter Adler 24 aus Darmstadt (Natürlich ein Fiktiver Name^^) sowie 3 Jugendliche Max Müller, Hans Muster und Elke Sonnenschein (Fiktive Namen) die mit ihrem MP3-Player (Hier Wunschmodel eintragen ;-) ) in einer angemessenen Lautstärke die neusten Musikstücke hören. Gegenüber auf einem 4er Platz sitzen die Rentner Elfriede Humbold, Manfred Oxe und Rosemarie Grauke (Ebenfalls Fiktive Namen) die sich darüber aufregen da sie gerade die Aussicht genießen als der ICE aus Darmstadt abfährt. Sie bitten die Jugendlichen die Musik leiser zu machen doch die Jugendlichen ignorieren dies. Der Zugbegleiter kommt und die Rentner beschweren sich darüber. Die Jugendlichen rechtfertigen sich "Die Musik ist nicht zu laut." Der Zugbegleiter beginnt zu schlichten, leider sind die anderen Wagen ebenfalls komplett ausgebucht weshalb die Jugendlichen nirgendwo anders hin können. Die Rentnergruppe pocht auf ihr Recht "Wir haben für diese Fahrt Geld bezahlt!". Das gleiche Argument kommt von den Jugendlichen, die eine Station vor der Rentnergruppe eingestiegen ist, ebenfalls. Der Zugbegleiter beschließt für die Mehrheit, da sich nun auch der Rest der Rentnergruppe einschaltet, wie es bei Gruppen üblich ist, die 3 Jugendlichen am nächsten Halt aussteigen zu lassen.
----
Falls jemand denkt, "So etwas kommt doch nie vor!" falsch gedacht, dieser Fall lag, natürlich mit anderen Namen, bereits auf dem Schreibtisch des DB Kundendialog. Die Beschwerde kam von den 3 Jugendlichen die nicht eingesehen haben warum sie aus dem Zug aussteigen mussten. Sie haben im übrigen nichts bekommen.
Falls übrigens jemand darin Verbindungen zu der derzeitigen Situation sieht, ich auch^^.



...
Wie bereits aufgeklärt verstößt eben dies nicht gegen Dt Recht da alles rechtens ist. Weiterhin ist in diesem Fall auch nicht von einer willkürlichen Sperrung zu sprechen da die Spielleitung eine Erklärung dazu abgegeben hat. Weiterhin wurden die Gesperrten gesondert informiert. Ich hab noch keinen Geschäftsführer gesehen der alle Kunden informiert hat das er 4 Kunden kurzzeitig aus dem Geschäftsverhältnis ausgesperrt hat.
Weiterhin hat Tritop, wie die anderen 3 auch, die Möglichkeit sich via Supportticket (Zahlungsangelegenheiten zb.) direkt mit Zahlungen (in diesem Fall FP) an die Spielleitung zu wenden. Damit ist auch ein Kontakt weiterhin möglich und damit ist der Rücktritt vom KV (Kaufvertrag) unzulässig und Arakis kann auf Erfüllung des KV bestehen.

Angenommen, dass die genannten Beweggründe auch den Tatsachen entsprechen, dann würde ich dir in der Hinsicht Recht geben, dass sie rechtens gesperrt werden dürften. Da es jedoch nicht erkenntlich ist, gehe ich vom Gegenteil aus.
Was das kurzzeitige aussperren von Tritop betrifft, so hätte man ihm vor dem aussperren aus seinem Vertrag entlassen müssen. Das wiederum bedeutet, dass ihm das Geld hätte zurückerstattet werden müssen.
Des weiteren wurde doch erwähnt, dass er versucht hat Kontakt aufzunehmen oder? Wenn darauf nicht reagiert wird, dann ist ein Rücktritt möglich.

Es ist übrigens Legitim das der Geschäftsführer nicht antwortet. Du glaubst nicht, um mal wieder bei meiner Branche zu bleiben, wie viele direkt Dr. Grube (Vorstandsvorsitzenden) per Post anschreiben und sich beschweren wollen. Dr. Grube wird diesen Kunden allerdings nicht antworten sondern der Kundendialog.
Im Falle von Arakis ist dies nur ähnlich. Die ID 1 kann nicht jeder anschreiben, das dürfte nun mittlerweile eigentlich bei jedem angekommen sein der es mal probiert hat.
Wenn Arakis nur noch IGMs beantworten würde, würde er zu nichts mehr kommen. Daher gibt es die Möglichkeit Zahlungsangelegenheiten via Support (extra Kategorie wo nur Admins reinschaun können) zu regeln. Da Tritop eine Entschädigung für den "Ausfall" erhalten hat, hat er keinen Anspruch auf Rückvergütung da er die Dienstleistung, nach ende seiner Strafe, ungehindert nutzen kann.

golx
23-11-2011, 14:28
Und wieder versuchst du meine Beispiele zu wieder legen, indem du die Grundvoraussetzungen änderst. Deshalb werde ich an dieser Stelle nicht weiter drauf eingehen.


Es ist übrigens Legitim das der Geschäftsführer nicht antwortet...

Ich hatte eigentlich nicht angenommen, dass du denken könntest jemand anderes würde gegenteiliges annehmen. Auch hier werde ich nicht weiter auf Offensichtliches eingehen.


...Da Tritop eine Entschädigung für den "Ausfall" erhalten hat...

Das war mir nicht bekannt. Wenn dem so ist, dann wäre ein Rücktritt aufgrund der genannten Einwände natürlich nicht möglich.

Chung
23-11-2011, 16:03
Und wieder versuchst du meine Beispiele zu wieder legen, indem du die Grundvoraussetzungen änderst. Deshalb werde ich an dieser Stelle nicht weiter drauf eingehen.

Genau das hab ich damit versucht zu erklären. In dieser Diskussion kannst du die Grundvoraussetzungen so drehen und wenden wie man sie für die eigene Argumentation braucht.




Es ist übrigens Legitim das der Geschäftsführer nicht antwortet...

Ich hatte eigentlich nicht angenommen, dass du denken könntest jemand anderes würde gegenteiliges annehmen. Auch hier werde ich nicht weiter auf Offensichtliches eingehen.


[...]
tritop hat sein FP bereits bezahlt, Arakis ignoriert alle Nachrichten die Rückzahlung betreffend.
Das FP nach Verbüßung der Strafe zugeteilt bekommen, dazu kann Arakis tritop nicht zwingen.[...]

Es mag von ihm eine "Feststellung" (Ich lass die Behauptung jetzt einfach mal im Raum stehen da ich natürlich keinen Einblick auf Supporttickets mit der Kategorie Zahlungsangelegenheiten oder sensible Daten habe bzw nicht die IGMs von Arakis lesen kann aber das sollte natürlich klar sein) sein, dennoch ist es ja auch gleichzeitig ein Vorwurf.




...Da Tritop eine Entschädigung für den "Ausfall" erhalten hat...

Das war mir nicht bekannt. Wenn dem so ist, dann wäre ein Rücktritt aufgrund der genannten Einwände natürlich nicht möglich.

Ich bin davon ausgegangen es wäre dir bekannt, daher meine Verwirrung das du dennoch auf den Rücktritt hingewiesen hast, da haben wir wohl eine Fehlkommunikation erwischt, entschuldige bitte.

Brokkoli
23-11-2011, 16:13
Die Türsteher-/Bar-Bahn-beispiele hinken gewaltig.

Es gibt hier schliesslich die Möglichkeit, jemand der im Chat stört, aus dem Chat auszuschliessen, ohne den ganzen Account zu sperren.

und @Chung zu deinem Bahnbeispiel da:
Lies dir mal das durch: http://reisen.t-online.de/kreuzfahrten- ... 2118/index (http://reisen.t-online.de/kreuzfahrten-aufmuepfigkeit-kein-grund-fuer-rauswurf/id_51192118/index)

Ihm den Aufenthalt an Bord nicht mehr zu erlauben, sei nicht gerechtfertigt gewesen, urteilte das Gericht. Denn der Verweis sei nur als Ultima Ratio gerechtfertigt, etwa wenn die Sicherheit von Schiff und Passagieren gefährdet ist.
Auch in dem Fall wurde gegen die Hausordnung und gegen die Weisung von Mitarbeitern verstoßen, aber das ergibt nicht zwangsläufig die Möglichkeit, jemanden hinauszuwerfen. Mit der Sache hier bei STNE hats aber so oder so weniger zu tun.

Floppi
23-11-2011, 17:40
das an ID DE1-1 nicht geschrieben werden kann ist bekannt, wohl aber an die Email-Adresse impressum@stne.net

genau das ist passiert
wenn also der Geschäftsführer persönlich nicht antwortet, was wie du sagst völig legitim wäre und dies dann stattdessen durch den Kundendialog geschieht, dann hätte sich bitte wer anders ausm STNE-Team mit dieser Email von tritop befassen müssen.
ist nicht passiert, also bitte..

(und laut meinen Informationen werden die Emails an die oben genannte Adresse nur von Arakis gelesen, wenn ich mich da irre bitte korrigieren)
und auf was passiert ist, wo Eklemore damals seine Rechtsschutzversicherung ausgepackt hat, muss ich wohl kaum weiter ausführen...

4 Horsemen
23-11-2011, 19:52
Ne Rechtsschutz versicherung hat jeder. net laabern machen und fertig

Apollo
25-11-2011, 19:12
Ne Rechtsschutz versicherung hat jeder.
Nein?!

4 Horsemen
26-11-2011, 12:34
selber schuld