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View Full Version : Anklage gegen DE1-39729



Dine
11-12-2011, 16:07
Werter STNE-Gerichtshof,

hiermit klage ich den Spieler DE1-39729 aka Hive wegen eines Verstoßes gegen § 3.6 von STNE an.
Es handelt sich um folgende Aussage im IRC-Querry:

[14:43] <Hive-Drohne-8> und adolf isn volksheld für dich
[14:43] <Hive-Drohne-8> geh weiter
[14:44] <Ninel> willst du mich als nazi beleidigen?
[14:44] <Hive-Drohne-8> du kannst alles reininterpretieren was du willst


Bei allem Verständniss, dass man schonmal die Beherrschung verlieren kann in einem Streit, so gehen doch Hitler- und Nazivergleiche deutlich über das für einen erwachsenen Menschen vertretbare Maß hinaus. Wenn mich jemand ********* oder ähnliches nent, dann kann ich da durchaus auch drüber lächeln, aber wir wissen alle, welch unausprechliches Leid das faschistische Regime für Deutschland und die ganze Welt gebracht hat. Es ist geradezu widerlich und verachtenswert über solche Dinge Witze zu machen oder andere damit zu diffamieren.

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben keinen Platz in STNE, darum sollte man Hive für solche Aussagen in einer Weise bestrafen, die Ihm zeigt, dass er solche Äußerungen in Zukunft unterlassen soll!

mit untertänigsten Grüßen

Ninel

Goner
23-12-2011, 11:23
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist/sind
DE1-39729

wegen Verstoß gegen:
§3.5.der Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80)

Urteil:
DE1-39729 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80)
§3.5.Du verpflichtest dich keine beleidigenden, obszönen, vulgären, verleumdenden, Gewaltverherrlichenden, pornographischen oder aus anderen Gründen strafbaren Inhalte in diesem Spiel oder Spiel eigenen Medien wie SKN, IRC, TS und IngameChat zu veröffentlichen. RPG bleibt davon weitgehend unberührt und wird durch das SKNGB geregelt.
begangen.
gem. § 5.2.2 der Spielregeln (http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80), wird DE1-39729 hiermit verwarnt.

Begründung:
Die Aussagen des Beklagten wurden bei der Urteilsfindung angerechnet.

Anmerkung
Da beide Beteiligte sich nicht Vorbildhaft im Gespräch benommen haben,wird darum gebeten, dass zukünftig ein angemessenerer Umgangston zwischen den Parteien gefunden wird.