Re: Anklage gegen DE-1 36902
Meine Mail war ganz eindeutig eine Rollenspiel-Antwort auf deine Kriegserklärung. Die darin enthaltene Ausdrucksweise ist Teil meines Rollenspiels, das dem Großteil der Spieler auf S1 mittlerweile bekannt sein sollte.
Das ist eine reine Rache-Klage hier...
Re: Anklage gegen DE-1 36902
ich mach das dann mal zu hier. Den Schriftverkehr einfach an den S1-GH-ACC.
Re: Anklage gegen DE-1 36902
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist
DE1-36902
Verstoß gegen:
§3
Urteil:
DE1-36902 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln §3 begangen und
wird hiermit Verwarnt.
Begründung:
Wir sehen darin nicht wirklich eine Rollenspiel-Antwort.
Die Beleidigung war an den Spieler gerichtet und nicht an den Charakter.