Re: Klage gegen DE1-69374
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE1-69374 (Levyn Corporation)
wegen Verstoß gegen:
§ 3.2.1.zusätzliche Nutzungsbedingungen
(das Transmissionssystem zur Ingame-Kommunikation ist frei von Spam und Massennachrichten zu halten).
Urteil:
DE1-69374 hat/haben einen Verstoß gegen §3.2.1.zusätzliche Nutzungsbedingungen
(das Transmissionssystem zur Ingame-Kommunikation ist frei von Spam und Massennachrichten zu halten)
begangen.
Gem. § 3.5. der zusätzlichen Nutzungsbedingungen,wird DE1-69374 mit einer Accountsperre von 7 Tagen = 168 Stunden bestraft.
Begründung:
Die Versendung von "Massennachrichten" durch Spieler ist generell nicht erlaubt.
Ausnahmen sind mit Genehmigung der Spielleitung möglich!
Für Verkaufsangebote kann der Subraumkanal des Handels (107) genutzt werden.