Klage gegen DE3-36403 und DE3-36404
unter Verdacht steht/stehen
DE3-36403
DE3-36404
wegen Verstoß gegen:
DE3-36403
DE3-36404
steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2. und §2.3. also Multiaccounting begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
oben genannte Accounts wurden mit sofortiger Wirkung gesperrt
Re: Klage gegen DE3-36403 und DE3-36404
zuständiger Richter: Fab5
Re: Klage gegen DE3-36403 und DE3-36404
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE3-36403
und
DE3-36404
wegen Verstoß gegen:
§2.2. und §2.3.der Spielregeln
Urteil:
DE3-36403 und DE3-36404 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2. und §2.3., also Multiaccounting begangen.
Gem. § 5.1 der Spielregeln,wird DE3-36403 hiermit gelöscht.
DE3-36404 wird mit Reset bestraft,die bestehende Sperre wird aufgehoben.
Begründung:
Die Äußerungen des Beklagten konnten den Verdacht des Multiaccounting nicht widerlegen.