Klage gegen DE1-68673 und DE1-68858
unter Verdacht steht/stehen
DE1-68673/ES-48915 und DE1-68858/ES-48920
wegen Verstoß gegen:
DE1-68673/ES-48915 und DE1-68858/ES-48920
steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2. und §2.3. also Multiaccounting begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
oben genannte Accounts wurden mit sofortiger Wirkung gesperrt
Re: Klage gegen DE1-68673 und DE1-68858
zuständige Richter: XDagonX/Goner
Re: Klage gegen DE1-68673 und DE1-68858
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE1-68673/ES-48915 und DE1-68858/ES-48920
wegen Verstoß gegen:
§2.2. und §2.3.der Spielregeln
Urteil:
DE1-68673/ES-48915 und DE1-68858/ES-48920 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2. und §2.3., also Multiaccounting begangen.
Gem. § 5.1 der Spielregeln,werden DE1-68673/ES-48915 und DE1-68858/ES-48920 hiermit gelöscht.
Begründung:
Der/Die Angeklagten haben die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem Vorwurf des Multiaccountings nicht genutzt.