SKNGB-Klage gegen DE1-34338 wegen SKN 390503
Anklage gegen DE1-34388 wegen SKN 390503
Verstoss gegen §§ 2.2 2.3 2.10 und 2.11 des SKNGB
Begründung:
Der ganze Beitrag besteht nur aus minimal verpacktem nonrpg. Es wird über Mitarbeiter von STNE hergezogen. Ein Bezug auf ingame Geschehen oder vorhergehende Beiträge ist nicht erkennbar. Verwendete Outgame-Begriffe: Mitarbeiter, Bla(s)enbimbos, Scriptbimbos. Die Bezeichnung Zitat: 'JULIAN DEPP' sehe ich als Beleidigung für einen STNE Mitarbeiter an.
Antrag: Schwärzung des Beitrags, Bestrafung entsprechend Vorstrafenregister.
P.S. Der Angeklagte möge es sich verkneifen, den Beitrag nachträglich mit irgendeinem ingame Zeug zu rechtfertigen. Er würde sich nur lächerlich machen.
Re: SKNGB-Klage gegen DE1-34338 wegen SKN 390503
Als Sofortmaßnahme von mir geschwärzt.
Bitte um schnelle Entscheidung.
Re: SKNGB-Klage gegen DE1-34338 wegen SKN 390503
SKN wurde gelöscht, Spieler aufgrund seiner Vorstrafen sofort gesperrt.
Zuständiger Richter: Goner
Re: SKNGB-Klage gegen DE1-34338 wegen SKN 390503
Im oben genannten Fall entscheidet der GH in Zusammenarbeit mit der SL wie folgt:
Angeklagt ist
DE1-34338
wegen Verstoß gegen:
§ 2.2. ,§ 2.3. ,§ 2.10. und § 2.11. des SKN-GB
Urteil:
DE1-34338 hat einen Verstoß gegen das SKN-GB
§ 2.2. ,§ 2.3. ,§ 2.10. und § 2.11. begangen.
Gem. § 6.1. des SKN-GB,wird der globale Account von DE1-34338 hiermit mit einer Sperre von 4 Wochen = 672 Stunden,und einer Schreibsperre in den SKN Kanälen 1, 2, 3 und 100 von 8 Wochen = 1344 Stunden bestraft.
Begründung:
Liegt ausreichend formuliert in der Klage vor.
Anmerkung:
im einzelnen setzt sich das Urteil wie folgt zusammen:
Für seinen offenen Verstoß gegen die SKN-Regeln und bemitleidenswertes Verhalten:
- 3 Wochen Sperre für das Spiel, 6 Wochen Sperre für SKN
Für den Versuch die Temporäre Spielsperre zu umgehen:
- bestehende Sperre wird nicht angerechnet
- 1 Woche Sperre für das Spiel, 2 Wochen Sperre für SKN