Re: Anklage gegen DE3-32151
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zuständiger Richter: Goner
Re: Anklage gegen DE3-32151
Im oben genannten Fall entscheidet der GH in Übereinstimmung mit den CMs wie folgt:
Angeklagt ist
DE3-32151
wegen Verstoß gegen:
§ 3.3. und § 3.5. der Spielregeln
und Verstoß gegen
§ 5 und § 6 der Chatregeln
Urteil:
DE3-32151 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln
§ 3.3. und § 3.5. und,§ 5 und § 6 der Chatregeln begangen.
Gem. § 5.2.2. der Spielregeln, wird DE3-32151 mit Accountsperre von 5 Tagen und anschließender
Chatsperre von 72 Stunden bestraft.
Die Accountsperre wird zur Bewährung auf 6 Monate ausgesetzt.
Begründung:
die Accountsperre zur "Abkühlung" wurden im Strafmaß berücksichtigt