Klage gegen DE4-13451 und DE4-19946
unter Verdacht steht/stehen
DE4-13451 (Siggn)
DE4-19946 (Giaco)
wegen Verstoß gegen:
DE4-13451 (Siggn)
DE4-19946 (Giaco)
steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2. und 2.3. also Multiaccounting begangen zu haben.
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
Re: Klage gegen DE4-13451 und DE4-19946
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE4-13451 (Siggn)
DE4-19946 (Giaco)
wegen Verstoß gegen:
§2.2. und 2.3. der Spielregeln
Urteil:
DE4-13451 und DE4-19946 werden Freigesprochen
Begründung:
Die Aussagen des/der Beklagten trugen wesentlich zur Bearbeitung des Falls bei.