Multiaccountingverdacht gegen DE3-31971 und DE3-32097
unter Verdacht steht/stehen
DE3-31971 (cindycath) und DE3-32097 (Cindy)
wegen Verstoß gegen:
DE3-31971 (cindycath) und DE3-32097 (Cindy)
steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2 und §2.3. also Multiaccounting begangen zu haben.
Hinweis:
Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
Meldefrist: 7 Tage
Re: Multiaccountingverdacht gegen DE3-31971 und DE3-32097
zuständiger Richter: Fab5
Re: Multiaccountingverdacht gegen DE3-31971 und DE3-32097
Im oben genannten Fall entscheidet der Gerichtshof wie folgt:
Angeklagt sind:
DE3-31971 (cindycath) und DE3-32097 (Cindy)
Verstoß gegen:
§2.2 i.V.m §2.3 der STNE http://game.stne.net/Main.aspx?wf=80
Urteil:
DE-31971 hat einen Verstoß gegen die Spielregeln
§2.2 i.V.m §2.3, also Multiaccounting begangen.
Gem. § 5.1 Spielregeln, wird DE3-31971 mit Accountlöschung bestraft.
Auch DE3-32097 wird mit sofortiger Wirkung gelöscht
Begründung:
Der Angeklagte hat 2 Account erstellt.
Beide Account wurden bespielt,es somit von wissentlichem mehrfach anmelden auszugehen.
Da auf die Klage keine Reaktion kam, kann der GH nur nach Sachlage entscheiden.