Re: Anklage gegen DE3-35974
Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:
Angeklagt ist/sind
DE3-35974
wegen Verstoß gegen:
*§§-2.12* des SKN-GB
Urteil:
DE3-35974 hat/haben einen Verstoß gegen das SKN-GB
*§§-2.12* begangen.
Der Spieler wird mit einer SKN-Sperre von 4 Wochen belegt. Desweiteren erhält er eine Spielsperre von 1 Monat auf Bewährung. Bewährungszeitraum 1 Jahr ab heute.
Begründung:
Nationalsozialistische Gedanken, Grußformeln usw. haben nichts in STNE verloren. Ab sofort fahren wir dort eine Null-Tolleranzschiene.