Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

Angeklagt ist
DE1-59040

wegen Verstoß gegen:
§3.5 STNE-Spielregeln: "Du verpflichtest dich keine beleidigenden, (...) verleumdenden, (...) oder aus anderen Gründen strafbaren Inhalte in diesem Spiel oder spieleigenen Medien wie SKN, IRC, TS und IngameChat zu veröffentlichen. "

Urteil:
DE1-59040 wird freigesprochen.

Begründung:
Der Ingamechat von S1 ist nicht selten Schauplatz von Gesprächsduellen bei denen die unterschiedlichen Seiten oft das wesentliche aus den Augen verlieren.
Unterstellungen und geflame sind an der Tagesordnung und das von beiden Seiten.
Der Gerichtshof wird es nicht dulden das diese Duelle sich nun hierher ausweiten.
Vor einer Klage dieser Art sollte sich jeder Kläger vorher selbstreflektieren und prüfen ob eine Kalge wirklich sinnvoll oder gerechtfertigt ist.

In der Regel sind auch die CM zum klären von Konflikten im Chat zuständig und nicht der GH.