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Thread: DE1 Klage gegen Allianz 1202 wegen Multiaccounting

  1. #1

    DE1 Klage gegen Allianz 1202 wegen Multiaccounting

    unter Verdacht steht/stehen
    DE1-67488
    DE1-68187
    DE1-68188
    DE1-68291
    DE1-68289
    DE1-68321
    DE1-68330
    DE1-68331
    DE1-68364
    DE1-68365
    DE1-68381
    DE1-68954
    DE1-68963
    DE1-68987
    DE1-69108
    DE1-55553
    DE1-49728

    wegen Verstoß gegen:
    DE1-67488
    DE1-68187
    DE1-68188
    DE1-68291
    DE1-68289
    DE1-68321
    DE1-68330
    DE1-68331
    DE1-68364
    DE1-68365
    DE1-68381
    DE1-68954
    DE1-68963
    DE1-68987
    DE1-69108
    DE1-55553
    DE1-49728
    steht/stehen unter Verdacht,
    einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. (Du darfst nur einen Account pro Server erstellen)
    §2.3. (Du darfst nur einen Account pro Server bespielen)
    also Multiaccounting begangen zu haben.

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist 7 Tage

    oben genannte Spieler wurden mit sofortiger Wirkung gesperrt
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

  2. #2

    Re: DE1 Klage gegen Allianz 1202 wegen Multiaccounting

    zuständiger Richter: XDragonX
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

  3. #3

    Re: DE1 Klage gegen Allianz 1202 wegen Multiaccounting

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE1-67488
    DE1-68187
    DE1-68188
    DE1-68291
    DE1-68289
    DE1-68321
    DE1-68330
    DE1-68331
    DE1-68364
    DE1-68365
    DE1-68381
    DE1-68954
    DE1-68963
    DE1-68987
    DE1-69108
    DE1-55553
    DE1-49728


    wegen Verstoß gegen:
    §2.2. (Du darfst nur einen Account pro Server erstellen)
    §2.3. (Du darfst nur einen Account pro Server bespielen)
    der Spielregeln

    Urteil:
    oben genannte Spieler haben keinen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und §2.3. begangen,und werden hiermit freigesprochen.


    Begründung:
    Der/Die Angeklagten konnten dem GH glaubhaft machen/beweisen das es sich um verschiedene Personen handelt.
    Die Accounts wurden freigegeben.
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

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