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Thread: Klage gegen DE3-36403 und DE3-36404

  1. #1

    Klage gegen DE3-36403 und DE3-36404

    unter Verdacht steht/stehen
    DE3-36403
    DE3-36404

    wegen Verstoß gegen:
    DE3-36403
    DE3-36404

    steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und §2.3. also Multiaccounting begangen zu haben.

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage

    oben genannte Accounts wurden mit sofortiger Wirkung gesperrt
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

  2. #2

    Re: Klage gegen DE3-36403 und DE3-36404

    zuständiger Richter: Fab5
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

  3. #3

    Re: Klage gegen DE3-36403 und DE3-36404

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE3-36403
    und
    DE3-36404

    wegen Verstoß gegen:
    §2.2. und §2.3.der Spielregeln

    Urteil:
    DE3-36403 und DE3-36404 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und §2.3., also Multiaccounting begangen.
    Gem. § 5.1 der Spielregeln,wird DE3-36403 hiermit gelöscht.
    DE3-36404 wird mit Reset bestraft,die bestehende Sperre wird aufgehoben.

    Begründung:
    Die Äußerungen des Beklagten konnten den Verdacht des Multiaccounting nicht widerlegen.
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

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