Results 1 to 3 of 3

Thread: Multi-Account-Anklage

  1. #1

    Multi-Account-Anklage

    unter Verdacht steht/stehen
    DE3-36427/EN-70021, DE3-36428/DE1-68634/EN-69166 und DE3-36429/EN-68161/EN-69258

    wegen Verstoß gegen:
    DE3-36427/EN-70021, DE3-36428/DE1-68634/EN-69166 und DE3-36429/EN-68161/EN-69258
    steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und §2.3. also Multiaccounting begangen zu haben.

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage


    oben genannte Accounts wurden mit sofortiger Wirkung gesperrt
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

  2. #2

    Re: Multi-Account-Anklage

    zuständiger Richter: Fab5
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

  3. #3

    Re: Multi-Account-Anklage

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE3-36427/EN-70021, DE3-36428/DE1-68634/EN-69166 und DE3-36429/EN-68161/EN-69258

    wegen Verstoß gegen:
    §2.2. und §2.3.der Spielregeln

    Urteil:
    DE3-36427/EN-70021, DE3-36428/DE1-68634/EN-69166 und DE3-36429/EN-68161/EN-69258 hat/haben einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §2.2. und §2.3., also Multiaccounting begangen.
    Gem. § 5.1 der Spielregeln,werden DE3-36427/EN-70021, DE3-36428/DE1-68634/EN-69166 und DE3-36429/EN-68161/EN-69258 hiermit gelöscht.


    Begründung:
    Der/Die Angeklagten haben die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem Vorwurf des Multiaccountings nicht genutzt.
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

Posting Permissions

  • You may not post new threads
  • You may not post replies
  • You may not post attachments
  • You may not edit your posts
  •