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Thread: Anklage gegen DE4-98

  1. #1

    Anklage gegen DE4-98

    unter Verdacht steht/stehen
    DE4-98

    wegen Verstoß gegen:
    DE4-98
    steht/stehen unter Verdacht, einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §§ 3.1.1., 3.5 begangen zu haben.

    Zu Last wird dem Spieler ein anstößiges Avatarbild im Forum gelegt, welches inzwischen von der Administration entfernt wurde.

    Der Angeklagte/ Die Angeklagten wurde(n) informiert.
    Meldefrist: 7 Tage

    Zuständiger Richter: Goner

  2. #2

    Re: Anklage gegen DE4-98

    Im oben genannten Fall entscheidet der GH wie folgt:

    Angeklagt ist/sind
    DE4-98 (Forenuser Y-Lon)

    wegen Verstoß gegen:
    § 3.1.1. (Dein Name darf nicht aus Bezeichnungen/Hinweisen/Sätzen bestehen, die auf
    extremistischen, verboten, verbrecherischen, verfassungsfeindlichen, sexuellen, anstößigen, beleidigenden oder andersartig befremdlichen Inhalt oder Zusammenhang deuten.Dies gilt auch für Bilder in Botschaften oder als Emblem.) spezifisch Avatarbild im Forum welches von der SL entfernt wurde.
    §3.5 (Du verpflichtest dich keine beleidigenden, obszönen, vulgären, verleumdenden, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder aus anderen Gründen strafbaren Inhalte in diesem Spiel oder spieleigenen Medien wie SKN, IRC, TS und IngameChat zu veröffentlichen)
    §3.3.(Beleidigungen sind verboten) (spezifisch dieser Forenbeitrag) der Spielregeln und Chatregeln 5 und 14.

    Urteil:
    DE4-98 (Forenuser Y-Lon) hat einen Verstoß gegen die Spielregeln
    §3.1.1.,3.5.,3.3. und 5 sowie 14 der Chatregeln begangen.
    Gem. § 5.1 der Spielregeln,wird DE4-98 (Forenuser Y-Lon) hiermit mit einer ACC Sperre von
    336 Stunden,und einer Forensperre von 4 Wochen bestraft.
    Dieses Urteil ist eine In Game Entscheidung, und betrifft nicht die Möglichkeit der zivilrechtlichen Verfolgung der Urheberrechtsverletzung des
    gelöschten Avatarbildes.Diese Möglichkeit steht der SL offen.

    Begründung:
    Da DE4-98 (Forenuser Y-Lon) schon mehrfach negativ aufgefallen ist,und auch Seine Stellungnahme in einer Art und Weise erfolgte welche dem GH recht
    fraglich erschienen ist,ergeht diesmal ein härteres Urteil.
    Die Selbsterkenntnis ist eine Tugend, die von den Menschen am schwersten erkämpft werden muss.

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