Ich DE1-29158 klage hiermit DE1-34338 wegen Regelverstoß gegen §3.7 an.

Begründung: Der angeklagte Spieler hat ohne meine Zustimmung IGM's veröffentlicht, welche kein RPG enthalten.

§3.7 besagt: Du darfst keine Inhalte aus Querys, Nachrichten, InGameMessage (IGM), persönlichen Nachrichten (PN) und allen anderen Medien von STNE, ohne die Zustimmung des Verfassers/Gesprächspartner veröffentlichen. RPG Inhalte sind davon ausgenommen.
Klauseln, die eine automatische Zustimmung zur Veröffentlichung beinhalten, sind verboten

Die Beweise liegen offen im SKN Kanal 3439. Zeugen sind DE1-3823 sowie DE1-56500.
Desweiteren wurden Screenshots erstellt.

Der Angeklagte wurde von mir nicht informiert!

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Klageerweiterung: Verstoß gegen §3.3 und §3.5

Begründung: In den besagten InGameMessage bezeichnet er mehrfach Mitspieler als Bimbos. Dieses Wort steht im Deutschen für eine abwertende Bezeichnung für einen schwarzen Menschen.

§3.3 und §3.5 besagen: - Beleidigungen sind verboten.
- Du verpflichtest dich keine beleidigenden, obszönen, vulgären, verleumdenden, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder aus anderen Gründen strafbaren Inhalte in diesem Spiel oder spieleigenen Medien wie SKN, IRC, TS und IngameChat zu veröffentlichen. RPG bleibt davon weitgehend unberührt und wird durch das SKNGB geregelt.